
PV-Einspeisevergütung 20256: Wann lohnt sich die Volleinspeisung für Anlagenbetreiber?
PV-Einspeisevergütung 20256: Wann lohnt sich die Volleinspeisung für Anlagenbetreiber?
Speisen Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage Strom in das öffentliche Netz Ihres Netzbetreibers ein, erhalten Sie dafür nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Einspeisevergütung. Nachdem diese allerdings in den letzten Jahren sukzessive gesunken ist, zuletzt im Februar 2026, fragen sich viele private Anlagenbetreiber, ob sich die Einspeisung für sie noch lohnt. Wir werfen einen Blick auf die aktuelle Einspeisevergütung 2026 und verraten Ihnen, ob sich der Eigenverbrauch Ihres Stroms oder die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen mehr lohnt.
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💡 Die PV-Einspeisevergütung ab Februar 2026 im Überblick
- Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen ist 2026 nach der Leistung der Solaranlage gestaffelt.
- Für Ihre Photovoltaikanlage bis einschließlich 10 kWp Leistung erhalten Sie eine Einspeisevergütung von 7,78 Cent/kWh.
- Liegt die Leistung über 10 bis einschließlich 40 kWp, beträgt die EEG-Vergütung 6,73 Cent/kWh.
- Ab einer Leistung über 40 kWp bis einschließlich 100 kWp liegt der Satz aktuell bei 5,50 Cent/kWh.
- Entscheiden Sie sich für die Volleinspeisung, steigt die Vergütung auf 12,34 Cent/kWh (bis 10 kWp) bzw. 10,35 Cent/kWh (bis 40 kWp).
- Die Erträge aus der Einspeisevergütung sind für Anlagen auf Wohngebäuden (bis 30 kWp) weiterhin steuerfrei.
Was ist die Einspeisevergütung?
Bei der Einspeisevergütung handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Vergütung für Strom, den die Betreiber privater Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien erzeugen und in das öffentliche Netz einspeisen. Geregelt ist das in den §§ 19, 21 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Pro eingespeister Kilowattstunde Strom erhalten Sie eine festgelegte Vergütung, die ab der Inbetriebnahme für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme festgeschrieben ist. Wie hoch die EEG-Vergütung ausfällt, hängt exakt vom Monat der Inbetriebnahme Ihres PV-Systems ab.
PV Anschaffen und von Einspeisevergütung profitieren
Überschusseinspeisung/Teileinspeisung vs. Volleinspeisung
Seit die Einspeisevergütungen deutlich unter die Marke von 10 Cent gesunken sind und zugleich die Strombezugskosten stabil auf einem höheren Niveau liegen, hat sich der Fokus verschoben.
| Teileinspeisung | Volleinspeisung | |
|---|---|---|
| Eingespeiste Strommenge | Einspeisung des Überschusses, der im Haushalt nicht verbraucht wird | Einspeisung des gesamten erzeugten Stroms |
| Einspeisevergütung für | Nur für den eingespeisten Teil, nicht für den Eigenverbrauch | Den gesamten Strom |
| Höhe der Einspeisevergütung | Im Rahmen der normalen Vergütungssätze | Zusätzlich zur normalen Vergütung ein Zuschlag von etwa 4,66 bis 4,94 Cent/kWh |
Als Anlagenbetreiber müssen Sie entscheiden:
- Überschusseinspeisung (Teileinspeisung): Sie verbrauchen so viel Strom wie möglich selbst. Nur der Rest geht ins Netz.
- Volleinspeisung: Die gesamte Energie geht ins Netz. Hierfür erhalten Sie einen attraktiven Zuschlag.
Aufgrund der aktuellen Strompreise entscheiden sich immer weniger Haushalte für die Volleinspeisung. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart Ihnen die vollen Bezugskosten (ca. 30–35 Cent/kWh), was finanziell deutlich attraktiver ist als die Vergütung von ca. 12 Cent für die Volleinspeisung.
Tipp: Sie können sich jedes Jahr neu entscheiden, ob Sie als Voll- oder Überschusseinspeiser agieren möchten. Dies müssen Sie dem Netzbetreiber vor Beginn des jeweiligen Kalenderjahres melden.
Wie erhält man die Einspeisevergütung?
Um die Einspeisevergütung für Ihre PV-Anlage zu erhalten, ist ein Netzanschluss erforderlich. Diesen beantragen Sie oder Ihr beauftragter Fachbetrieb beim Netzbetreiber. Der Netzbetreiber installiert auch gleich den erforderlichen Zwei-Wege-Zähler, der neben dem aus dem Netz genutzten Strom den eingespeisten Solarstrom zählen kann.
Voraussetzung, um schließlich die Photovoltaik-Einspeisevergütung zu erhalten, ist die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur. Dafür registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister. Die Auszahlung erfolgt später je nach Vereinbarung mit Ihrem Netzbetreiber mit unterschiedlicher Vorgehensweise:
- Der Netzbetreiber zahlt monatlich einen Abschlag aus, für den er die von der PV-Anlage erzeugte Strommenge schätzt. Über den Zählerstand zum Jahresende erfolgt mit der Jahresrechnung eine Korrektur.
- Sie melden monatlich Ihren Zählerstand und erhalten Monat für Monat eine exakte Abrechnung.
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Höhe der Einspeisevergütung
Die PV-Einspeisevergütung wurde ursprünglich installiert, um die Anschaffung von Photovoltaikanlagen zu subventionieren und deren Verbreitung trotz der noch hohen Anschaffungspreise zu beschleunigen. Diesen Zweck hat sie längst erfüllt – in Deutschland gab es 2023 bereits rund 2,6 Millionen in das öffentliche Stromnetz einspeisende Photovoltaikanlagen. Deshalb ist die Strom-Einspeisevergütung in den letzten Jahren konsequent gesunken – von ursprünglich rund 50 Cent auf 5,6 bis 7,9 Cent/kWh (bzw. 10,5 bis 12,5 Cent/kWh bei Volleinspeisung).
Im Februar 2026 ist die Einspeisevergütung durch die gesetzliche Degression erneut gesunken und beträgt aktuell:
- Bei Anlagen bis 10 kWp Leistung: 7,78 Cent Teileinspeisung / 12,34 Cent Volleinspeisung
- Bei Anlagen von 10 bis 40 kWp Leistung: 6,73 Cent Teileinspeisung / 10,35 Cent Volleinspeisung
- Bei Anlagen von 40 bis 100 kWp Leistung: 5,50 Cent Teileinspeisung / 10,35 Cent Volleinspeisung
Die Höhe der Einspeisevergütung für PV-Anlagen wird regelmäßig von der Bundesnetzagentur festgelegt. In der Regel verändert sie sich in einem Jahr mehrfach. Verantwortlich ist dafür die sogenannte Degression. Mit dieser legt die Bundesnetzagentur fest, wie stark die Vergütung für Solarstrom sinken soll.
Höhe der Einspeisevergütung: Tabelle für 2025+2026
Seit dem 1. Januar 2023 bis heute sind die Einspeisevergütungen für PV-Anlagen zwar „nur“ im Bereich von Nachkommastellen gesunken. Auf ein ganzes Jahr oder die gesamte Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage gesehen, macht sich die Differenz aber durchaus bemerkbar.
Die folgende Tabelle mit der Einspeisevergütung 2023, 2024 und 2025 zeigt den direkten Vergleich:
| Inbetriebnahme im Zeitraum | Art der Einspeisung | bis 10 kWp | über 10 kWp bis 40 kWp | über 40 kWp bis 100 kWp |
|---|---|---|---|---|
| 01.02.2025 – 31.07.2025 | Teileinspeisung | 7,94 Cent/kWh | 6,88 Cent/kWh | 5,62 Cent/kWh |
| Volleinspeisung | 12,60 Cent/kWh | 10,56 Cent/kWh | 10,56 Cent/kWh | |
| 01.08.2025 – 31.01.2026 | Teileinspeisung | 7,86 Cent/kWh | 6,80 Cent/kWh | 5,56 Cent/kWh |
| Volleinspeisung | 12,47 Cent/kWh | 10,45 Cent/kWh | 10,45 Cent/kWh | |
| 01.02.2026 – 31.07.2026 | Teileinspeisung | 7,78 ct/kWh | 6,73 ct/kWh | 5,50 ct/kWh |
| Volleinspeisung | 12,34 ct/kWh | 10,35 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Achtung, häufiger Berechnungsfehler!
Viele Anlagenbetreiber gehen davon aus, dass bei einer größeren Anlage der niedrigere Satz für die gesamte Strommenge gilt. Das stimmt jedoch nicht: Liegt die Leistung Ihres PV-Systems über 10 kWp, wird die Einspeisevergütung stufenweise berechnet.
Ein Beispiel für eine 30-kWp-Anlage (Inbetriebnahme ab Februar 2026): Haben Sie sich für die Teileinspeisung entschieden, wird die Vergütung gesplittet:
- Für die ersten 10 kWp erhalten Sie den vollen Satz von 7,78 Cent/kWh.
- Für die restlichen 20 kWp erhalten Sie den Satz der nächsten Stufe, also 6,73 Cent/kWh.
Dasselbe Prinzip gilt bei Anlagen von mehr als 40 kWp – hier kommen sogar drei verschiedene Vergütungssätze zum Tragen (für die Anteile bis 10 kWp, bis 40 kWp und über 40 kWp). Ihr Netzbetreiber ermittelt daraus einen gewichteten Durchschnittswert, der dann für jede eingespeiste Kilowattstunde gilt.
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Welche Rolle die Degression spielt
In den ersten Jahren der Einspeisevergütung wurde der Degressionsmechanismus des EEG eingeführt. Dieser sorgte dafür, dass die Vergütung in regelmäßigen Abständen sank. Die Degression wurde seit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz seit 2022 ausgesetzt. Ab Februar 2024 setzt die Degression wieder ein. Nun werden im halbjährlichen Rhythmus neue Einspeisevergütungen veröffentlicht, die gegenüber dem vorher geltenden Wert um jeweils 1 Prozent sinken.
Was passiert nach 20 Jahren mit der Einspeisevergütung?
Nach § 25 EEG 2023 wird die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage geltende Einspeisevergütung für 20 Jahre gezahlt. Danach können Sie die Anlage weiterhin betreiben. Sie fällt dann allerdings aus der EEG-Förderung heraus und wird als Post-EEG-Anlage bezeichnet. Sie können dann entweder eine verminderte EEG-Förderung in Anspruch nehmen oder Ihren erzeugten Strom direkt verkaufen. Natürlich bleibt Ihnen immer die Option, die erzeugte grüne Energie selbst zu nutzen.
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Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch: Was lohnt sich mehr?
Im Jahr 2001 betrug die Solar-Einspeisevergütung noch stolze 50,6 Cent/kWh, während der Strompreis für den aus dem Netz bezogenen Strom bei 17,8 Cent/kWh lag. Da lag es für die Masse der PV-Anlagenbetreiber nahe, ihren erzeugten Strom voll einzuspeisen und den Haushaltsstrom günstig vom Netzbetreiber zu beziehen.
2026 hat sich die Situation jedoch so grundlegend geändert, dass sich die Frage nach der Volleinspeisung für die meisten privaten Anlagenbetreiber kaum noch stellt. Die Einspeisevergütung bei Volleinspeisung liegt im Februar 2026 nur noch bei etwa 10,35 bis 12,34 Cent/kWh. Der aktuelle durchschnittliche Strompreis für Haushalte hingegen liegt Anfang 2026 – trotz staatlicher Entlastungen bei den Netzentgelten – weiterhin bei rund 31 bis 37 Cent/kWh (je nach Vertrag und Region). Damit ist der Preis für Strom aus dem Netz nach wie vor fast dreimal so hoch wie die Vergütung, die Sie für die Volleinspeisung erhalten würden.
Für die Betreiber von Solaranlagen bedeutet diese Entwicklung:
- Solange die Kosten für den Bezug von Strom aus dem Netz weiterhin erheblich über der Einspeisevergütung für die Volleinspeisung liegen, lohnt es sich nicht, den Strom vollständig einzuspeisen. Einspeisen sollten Sie lediglich den Teil der Energie, den Sie selbst nicht verbrauchen können (Überschusseinspeisung).
- Behalten Sie die Stromtarife und die Entwicklung der Einspeisevergütung im Blick. Sollte sich das Verhältnis später umkehren, können Sie jederzeit zur Volleinspeisung wechseln.
Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch minimal, dass die Einspeisevergütung noch einmal zurück zum alten Niveau findet. Wahrscheinlicher ist, dass die Strompreise für den Netzbezug wieder stärker ansteigen und sich der Eigenverbrauch auch in Zukunft mehr lohnt als die Einspeisung.
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Tipp: Eine durchschnittliche Photovoltaikanlage auf Einfamilienhäusern erreicht einen Eigenverbrauchsanteil von 25 bis 35 Prozent. Grund dafür ist, dass der Stromverbrauch im Haushalt gewöhnlich dann am höchsten ist, wenn die Sonne nicht scheint – abends, nachts und bei schlechtem Wetter. Indem Sie einen Batteriespeicher einsetzen, können Sie jedoch die Eigenverbrauchsquote auf 60 bis 80 Prozent steigern. Damit werden Sie nicht nur unabhängiger von der externen Stromversorgung und der Strompreisentwicklung, sondern sparen jede Menge Stromkosten ein.
Fazit zur Einspeisevergütung 2026
Noch vor einigen Jahren war die Einspeisevergütung der wichtigste Anlass für private Haushalte, eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach oder in ihrem Garten zu errichten. Sie versprach ein sicheres, garantiertes Zusatzeinkommen in attraktiver Höhe. Die Einspeisevergütung ist 2026 jedoch wesentlich geringer als vor 20 Jahren und sinkt durch die gesetzliche Degression im halbjährlichen Rhythmus weiter.
Da zugleich die Strombezugskosten im Vergleich zu den frühen 2000ern auf einem hohen Niveau verharren, lohnt sich die Vergütung der Volleinspeisung heute nur noch in speziellen Ausnahmefällen. Sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen profitieren im Regelfall deutlich mehr davon, wenn sie ihren selbst erzeugten Strom auch selbst verbrauchen – und so ihre Stromrechnung massiv und nachhaltig senken. Die Einspeisevergütung dient heute primär als willkommener Bonus für den überschüssigen Strom, den Sie trotz Speicher nicht selbst nutzen können, und beschleunigt so die Amortisation Ihrer Anlage.
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