BEG-Förderung für Photovoltaik: Wie hoch ist die Förderung?
Eine Photovoltaikanlage zu installieren, ist zunächst einmal mit gewissen Kosten verbunden. Da wäre es doch schön, von staatlicher Seite finanzielle Unterstützung zu bekommen. Immerhin leisten Sie damit Ihren Beitrag dazu, dass die deutsche Bundesregierung ihre ehrgeizigen Klimaziele erreichen kann. Fragen Sie sich, welche Leistungen die sogenannte BEG-Förderung für Photovoltaik-Interessenten und -Besitzer bereithält? Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten die BEG-Förderung bietet und wie Sie an einen Zuschuss zu Ihrer Photovoltaikanlage kommen.
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Die BEG-Förderung im Überblick
BEG steht für „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ und bezeichnet ein Programm, das die früheren Förderungen der KfW-Bank und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 2021 zusammengeführt hat. Unter einem Dach finden Sie hier alle Förderungen rund um das energieeffiziente Bauen und Sanieren, von der Dachdämmung über die BEG-Förderung für Heizungen bis hin zur Komplettsanierung.
Je nachdem, welche Sanierungsmaßnahmen Sie durchführen wollen, erhalten Sie mit der BEG-Förderung bis zu 25 Prozent Zuschuss oder attraktive Förderkredite mit vergünstigten Zinsen, Tilgungszuschuss oder tilgungsfreier Anlaufzeit.
BEG-Förderung auf einen Blick
💰 Höhe der Förderung: Höhe der Förderung: Je nach Maßnahme, bis zu 70 % (Heizung) bzw. 20 % (Gebäudehülle)📑 Antragsstellung: Zuschuss über das BAFA-Online-Portal, Kredit über die Webseite der KfW
✅ Förderfähige Kosten: Diverse Maßnahmen in den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungstechnik und Heizungsoptimierung
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Was wird in der BEG-Förderung 2025 gefördert?
Die BEG-Förderung soll die Eigentümer von Immobilien finanziell dabei unterstützen, diese so zu sanieren, dass sie damit auf Dauer Energiekosten einsparen und zum Klimaschutz beitragen. Entsprechend fallen unter die verschiedenen Bereiche der BEG-Förderung zahlreiche Sanierungsmaßnahmen.
Möchten Sie Ihre mindestens fünf Jahre alte Wohnimmobilie so sanieren, dass sie einen Effizienzhaus-Standard zwischen 40 und 85 erreicht, erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Die Besonderheit: Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 15 Prozent. Maximal 20 Prozent sind möglich, wenn Sie zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse oder die Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Sie müssen also entsprechend weniger zurückzahlen und die Tilgungsdauer verkürzt sich.
Daneben gibt es im Rahmen der BEG-EM-Förderung die Möglichkeit, bestimmte Einzelmaßnahmen fördern zu lassen. Hierbei handelt es sich im Regelfall um nicht rückzahlbare Zuschüsse, mit denen Sie die Finanzierung energieeffizienter Maßnahmen attraktiver gestalten können. Unter anderem gibt es 2025 für folgende Einzelmaßnahmen die BEG-Förderung:
Bereich | Einzelmaßnahmen | Förderung |
---|---|---|
Gebäudehülle | Dämmung der Außenwände, des Dachs, von Bodenflächen und Geschossdecken, neue Fenster und Außentüren, Wärmeschutz | 15 % (bzw. 20 % mit iSFP-Bonus) |
Anlagentechnik | Einbau oder Optimierung von Lüftungsanlagen, Smart-Home-Anwendungen | 15 % (bzw. 20 % mit iSFP-Bonus) |
Heizungstechnik | Solaranlagen (ohne Photovoltaikanlagen), Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes | Grundförderung von 30 %, durch diverse Boni bis zu 70 % möglich |
Heizungsoptimierung | Optimierung einer vorhandenen Heizungsanlage | 15 % (bzw. 20 % mit iSFP-Bonus) |
In einigen Bereichen gibt es eine zusätzliche BEG-EM-Förderung:
- iSFP-Bonus: Ein Bonus von 5 Prozent auf die Kosten der Sanierungsmaßnahme (gilt z.B. für Dämmung oder Fenster), wenn diese zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde.
- Klima-Geschwindigkeits-Bonus: Ein Bonus von 20 Prozent (statt 10 Prozent) für den frühzeitigen Austausch bestimmter funktionstüchtigeralter, fossiler Heizungen gegen eine energieeffizientere Heizung.
- Effizienz-Bonus (Wärmepumpe): Ein Bonus von 5 Prozent für den Einbau von Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder auf Basis eines natürlichen Kältemittels arbeiten.
Außerdem können Sie sich die Kosten für die zertifizierte Fachplanung und Baubegleitung zur Hälfte (50 %) erstatten lassen, wobei die förderfähigen Kosten auf einen Höchstbetrag begrenzt sind. Mehr zur BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen erfahren Sie in unserem Beitrag zur BAFA-Förderung.
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Gilt die BEG-Förderung für Photovoltaikanlagen?
Bei der Frage, ob es eine BEG-Förderung für Photovoltaikanlagen gibt, gab es in der jüngeren Vergangenheit eine gravierende Änderung. Bislang konnten die Kosten für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus über die BEG-Förderung für Wohngebäude mitgefördert werden.
Zum 1. Januar 2023 wurde jedoch die Förderung für stromerzeugende Anlagen gestrichen. Somit gibt es ab 2023 keine BEG-Förderung für Photovoltaikanlagen mehr.
Auch ohne Förderung von günstigen Preisen profitieren!Förderung für Photovoltaikanlagen: Alternativen zur BEG-Förderung
Dennoch lässt die Bundesregierung angehende Photovoltaik-Besitzer nicht im Regen stehen. Anstelle der BEG-Förderung für Photovoltaikanlagen können Sie verschiedene andere Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen:
- Wegfall der Mehrwertsteuer: Ebenfalls zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber den Wegfall der Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen beschlossen. Somit sparen Sie de facto auch ohne Antragstellung schon heute rund 19 Prozent von den Anschaffungskosten einer PV-Anlage ein.
- KfW-Förderung: Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ (Stand Juli 2025) fördert PV-Anlagen ohne Speicher bis 100 kWp durch zinsgünstige Kredite (ab 1,5 % effektiv) und Tilgungszuschüsse bis 30 %. Voraussetzung ist ein Antrag vor Projektstart sowie 51 % Eigenverbrauch oder Volleinspeisung.
- Einspeisevergütung: Im Rahmen der gesetzlichen Einspeisevergütung erhalten Sie für in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom eine interessante Vergütung in Höhe von aktuell bis zu 7,94 Cent/kWh, abhängig von der Anlagengröße, bzw. von bis zu 12,6 Cent/kWh für PV-Systeme mit Volleinspeisung.
- Regionale Programme: In einigen Ländern, Regionen und Städten gibt es regional angesiedelte Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und/oder Batteriespeicher. Informieren Sie sich darüber am besten bei Ihrer Gemeinde oder bei der Förderbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
BEG-Förderung Photovoltaik 2026: ein Ausblick
Derzeit ist davon auszugehen, dass es auch 2025 und nach jetzigem Stand ebenso 2026 keine direkte BEG-Förderung für Photovoltaikanlagen geben wird. Insbesondere für die Förderung im Neubau ist aktuell keine Veränderung abzusehen. Besitzer von Bestandsimmobilien profitieren jedoch weiterhin durch den grundsätzlichen Wegfall der Mehrwertsteuer und die EEG-Einspeisevergütung von einer sehr attraktiven finanziellen Entlastung. Ob es für Ihre Immobilie eine regionale Förderung gibt oder Sie in den Genuss anderweitiger KfW-Kredite kommen, hängt immer von der Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen ab.
Mit einer PV-Anlage machen Sie Ihr Haus nicht nur effizienter, sondern machen sich auch energetisch unabhängiger: