⚠️ ACHTUNG! ⚠️
Der KfW-Zuschuss 442 wird im Jahr 2024 nicht fortgeführt! Ursprünglich war geplant Anfang 2024 nochmals 200 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung zu stelllen. Am 13.02.2024 bestätigte das Bundesverkehrsministerium offiziell, dass das Programm nicht fortgeführt wird.

Am 03. September 2023 verkündete das Bundesverkehrsministerium eine neue Förderung für Photovoltaik von bis zu 10.200 €. Die Zuschussförderung „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ (Zuschuss 442) richtet sich an Hauseigentümer, die eine Solaranlage mit Batteriespeicher und Wallbox kaufen oder mieten wollen. Mehr über den Förderbetrag, die Voraussetzungen und den Antragsprozess erfahren Sie hier.


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Was ist die neue KfW-Förderung für Photovoltaik und Elektroautos 2023?

Mit der neuen KfW-Förderung 442, "Solarstrom für Elektroautos", in Höhe von bis zu 10.200 € fördert die Bundesregierung ab dem 26. September 2023 die Installation von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher und Wallbox fürs E-Auto. Diese neue Förderung richtet sich spezifisch an Hausbesitzer, die zusätzlich im Besitz eines E-Autos sind bzw. ein solches Auto verpflichtend bestellt haben.

Der Förderbetrag setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die PV-Anlage und den Batteriespeicher sowie einem festen Pauschalbetrag für die Wallbox zusammen. Der maximale Zuschuss liegt bei 10.200 € bzw. 9.600 € für Systeme ohne bidirektionales Laden:

  • PV-Anlage: 600 € pro kWp PV-Leistung und maximal 6.000 €
  • Batteriespeicher: 250 € pro kWh Speicherkapazität und maximal 3.000 €
  • Wallbox: 600 € bzw. 1.200 € für Systeme zum bidirektionalen Laden
Voraussetzung für die Förderungen sind eine PV-Anlage, ein Batteriespeicher und eine Ladestation
Batteriespeicher an Hauswand

Insgesamt plant die Bundesregierung 500 Millionen Euro für die KfW-Förderung 442 zur Verfügung zu stellen. Davon wurden am 26. September 2023 bereits 300 Millionen Euro vergeben. Anfang 2024 sollen nochmal 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Antragsstellung für den ersten Teil des Fördertopfs kam es zu vielen technischen Problemen. Insgesamt sind mehr als 30.000 Anträge gestellt und genehmigt worden, viele Nutzer sind jedoch auch nach stundenlangem Versuchen leer ausgegangen.

Hier heißt es dennoch hartnäckig sein. Denn laut unserer Schätzungen können zu jetzigen Zeitpunkt insgesamt rund 55.000 Antragsteller die Photovoltaik-Förderung erhalten. Wir schätzen daher, dass noch ca. 25.000 Projekte bezuschusst werden können. Otovo setzt sich außerdem dafür ein, dass die verbliebenen Fördergelder auf mehr einzelne Projekte aufgeteilt werden.

Bei Otovo helfen wir Ihnen dabei, die Förderung rechtzeitig zu beantragen! Denn, sie benötigen bestenfalls bereits ein Angebot für Ihre Anlage, Speicher und Wallbox, um korrekte Angaben im KfW-Antrag machen zu können. Sobald Sie ein Angebot von uns erhalten haben, heißt es erstmal warten. Denn erst, wenn Sie die Zusage für den Zuschuss erhalten haben, können Sie den Vertrag unterschreiben und die PV-Anlage in Auftrag geben.

Wir informieren Sie rechtzeitig vor der nächsten Förderrunde, sodass Sie direkt einen Antrag bei der KfW stellen können.

Förderung mit Otovo beantragen!

Wer kann die neue Förderung für Photovoltaik beantragen?

Die neue Photovoltaik-Förderung der KfW kann von Hauseigentümern beantragt werden, die planen, eine Solaranlage zu kaufen oder zu mieten. Die mindestens 5 kWp starke Photovoltaikanlage muss zusammen und fabrikneu mit einem Batteriespeicher (mind. 5 kWh) und einer Wallbox (mind. 11 kWp) bestellt werden. Personen, die bereits eine der Komponenten besitzen, können diese Förderung leider nicht rückwirkend beantragen.

Otovo berät Sie transparent!

Antragsteller müssen entweder im Besitz eines E-Autos (kein Hybrid!) sein oder dieses bereits verbindlich bestellt haben. Denn der erzeugte und zwischengespeicherte Solarstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektorfahrzeuges genutzt werden. Zudem muss der Antragsteller 100 % erneuerbaren Strom nutzen, und zwar hauptsächlich aus der PV-Anlage.

Weitere Voraussetzungen für die KfW Förderung 442 lauten, dass die PV-Anlage durch Fachunternehmen installiert und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden muss. Die Kombination dieser Bundesförderung mit anderen öffentlichen Photovoltaik Fördermitteln ist nicht möglich.

Die Voraussetzungen für den KfW Zuschuss "Solarstrom für Elektroautos" auf einen Blick:

  • Sie sind Hauseigentümer eines privaten Wohngebäudes
  • Sie besitzen ein E-Auto oder haben es verpflichtend bestellt
  • Sie planen die Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher und Wallbox
  • Minderleistung der PV-Anlage: 5 kWp
  • Mindestkapazität des Batteriespeichers: 5 kWh
  • Mindestleistung der Wallbox: 11 kWp
  • Keine der Komponenten (abgesehen vom E-Auto) ist bereits vorhanden bzw. bestellt
  • Alle Komponenten werden gleichzeitig bestellt
  • Das System wird von einem Fachunternehmen installiert
  • Das System wird nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet
  • Der genutzte Strom besteht zu 100 % aus erneuerbaren Energien
  • Der von der Solaranlage erzeugte Strom wird vorrangig zum Laden des E-Autos genutzt

Tipp: Otovo hilft Ihnen nicht nur bei der Beantragung der Förderung. Unsere handverlesenen Fachunternehmen kümmern sich zudem um die Installation Ihrer PV-Anlage mit Batteriespeicher und Wallbox. Unsere Photovoltaiksysteme erfüllen jegliche Fördervoraussetzungen, sodass Sie sich in Ruhe zurücklehnen können.


Wie kann die KfW-Förderung 442 beantragt werden?

Die neue Förderung für Photovoltaik konnte ab dem 26. September 2023 bei der staatlichen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Otovo hat sich bereits mit den Verantwortlichen der KfW über den genauen Antragsprozess ausgetauscht. Hier finden Sie eine einfache Anleitung zu diesem Prozess.

Mit Beginn des Förderungszeitraums können Sie im Kundenportal “Meine KfW” den entsprechenden Antrag ausfüllen. Ein bestimmter Nachweis ist in diesem Schritt noch nicht notwendig. Die Kreditanstalt prüft daraufhin den Antrag und vergibt bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Zusage.

Erst nach Eingang der Zusage können Sie die Photovoltaikanlage mit Solarspeicher und Ladestation bestellen und die Installation in Auftrag geben. Die Einhaltung dieser Reihenfolge ist sehr wichtig, denn eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Otovo hilft beim Antragsprozess!

Nach der erfolgreichen Installation der PV-Anlage müssen Sie die entsprechenden Nachweise einreichen. Waren Sie in der ersten Förderrunde erfolgreich, können Sie dies ab März 2024 tun. Bei der Bestätigung der Identität haben Sie die Wahl zwischen der Identifizierung per:

  • Schufa-Identitätscheck
  • Video-Identifizierung
  • Postidentifizierungsverfahren

Neben der Identifizierung müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt und eine Photovoltaikanlage mit Speicher und Wallbox in Ihrem Eigenheim installiert haben. Hierfür werden folgende Nachweise benötigt:

  • Daten zur installierten Photovoltaikanlage, zur Ladestation und zum Batteriespeicher
  • Bestätigung über die vollständige Ausführung der Installation
  • Rechnungen aller anrechenbaren Kosten
  • ggf. weitere Nachweise, z.B. Leasingvertrag des E-Autos

Nach Abschluss und Prüfung dieser drei Schritte erhalten Sie den KfW-Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.

Häuser mit Photovoltaik auf den Dächern in einem Wohngebiet
Sie erhalten die KfW Förderung nach Abschluss des Photovoltaikprojekts

Antragsprozess der neuen KfW-Photovoltaikförderung 442 auf einen Blick:

  • Schritt 1: Bei Erfüllung der Voraussetzung (s.o.) Antrag online bei der KfW einreichen (Erste Runde ab 26. September 2023, zweite Runde voraussichtlich Frühjahr 2024)
  • Schritt 2: Installation der Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher und Wallbox (nach Förderungszusage!)
  • Schritt 3: Nachweise über die Vollendung der Installation (Erste Runde ab März 2024)
  • Schritt 4: Auszahlung des Zuschusses (nach Prüfung der Nachweise)

Ein Angebot für Ihre Photovoltaikanlage sollten Sie bereits vor dem KfW-Antrag einholen. Tippen Sie hierzu Ihre Adresse in das Adressfeld ein:


Lohnt sich der Antrag auf die neue KfW Photovoltaik Förderung?

Die neue Bundesförderung für Photovoltaik richtet sich an Personen, die Eigentümer eines privaten Wohngebäudes sind, Interesse an einer Photovoltaikanlage haben und im Besitz eines Elektroautos sind. Sie erfüllen diese Voraussetzungen? Dann lohnt sich der Antrag auf die KfW-Förderung, da Sie auf diese Weise viele tausend Euro sparen können (siehe Tabelle).

Förderhöhebeispiel basierend auf aktuellen Otovo Zahlen
Komponenten Kosten Förderbeiträge Eigenanteil
Photovoltaikanlage (10 kWp) 15.000 € 10 x 600 € = 6.000 € 9.000 €
Batteriespeicher (10 kWh) 5.000 € 10 x 250 € = 2.500 € 2.500 €
Ladestation 1.800 € pauschal 600 € 1.200 €
Gesamt 21.800 € 9.100 € 12.700 €
Otovo berät Sie transparent!

Personen, die beispielsweise kein E-Auto haben, sollten sich vorab überlegen, ob sich der Antrag auf die KfW-Förderung aus finanzieller Sicht lohnt. Denn um eine Chance auf den Zuschuss 442 zu haben, müssen Sie:

  • ein E-Auto besitzen, oder
  • ein E-Auto leasen (für mindestens 12 Monate), oder
  • ein E-Fahrzeug verbindlich bestellt haben.

Falls Sie kein E-Auto haben und sich auch keines anschaffen möchten, gehen Sie in Sachen Solar-Förderung nicht automatisch leer aus. Denn neben der neuen KfW-Förderung gibt es eine Reihe anderer Förderungen für Photovoltaik:

  • zinsgünstiger Kredit der KfW “Erneuerbare Energien – Standard”
  • Einspeisevergütung nach dem EEG
  • Regionale Förderungen, z.B. energiespeicherPLUS in Berlin
  • Kommunale Förderungen, z.B. Solaroffensive in Essen

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wird die Miete einer Photovoltaikanlage von der KfW gefördert?

Sowohl der Kauf als auch die Miete einer Photovoltaikanlage wird vom KfW-Zuschuss 442 gefördert. Wichtig ist, dass nicht nur eine PV-Anlage, sondern auch ein Batteriespeicher und eine Ladestation installiert werden.

Wie lange dauert der Förderungszeitraum für den Zuschuss 442?

Der Förderungszeitraum begann am 26. September 2023 und endete 24 Stunden später, nachdem die ersten 300 Millionen Euro ausgeschöpft waren. Voraussichtlich im Frühjahr 2024 werden weitere 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Ich habe ein geleastes E-Auto. Kann ich die Förderung dennoch beantragen?

Grundsätzlich haben auch Personen mit einem geleasten E-Auto Anspruch auf die Photovoltaikförderung 442. Allerdings muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Zudem muss es sich um ein privates Fahrzeug handeln, denn elektrisch angetriebene Dienstwagen erfüllen nicht die Förderungsvoraussetzungen.

Ich habe kein E-Auto und plane auch nicht eines zu bestellen. Kann ich dennoch von der Förderung profitieren?

Nein, die KfW-Förderung 442 richtet sich ausschließlich an Personen, die bereits im Besitz eines Elektrofahrzeuges sind oder ein solches bestellt haben. Es gibt jedoch eine Reihe von anderen Photovoltaik-Förderungen, auf die Sie bei der Installation einer PV-Anlage Anspruch haben. Sie können beispielsweise den zinsgünstigen Kredit der KfW „Erneuerbare Energien – Standard“ beantragen.

Kann der Zuschuss auch für Bauprojekte beantragt werden?

Nein, Personen, die ein neues Wohnhaus bauen und hier eine Photovoltaikanlage installieren lassen, haben keinen Anspruch auf die neue Förderung. Bezuschusst werden nur Projekte an bestehenden Wohngebäuden.

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