28.10.2024
1. Art des Vertrages
Dies ist ein Mietvertrag. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit den Abschnitten „Wichtige Informationen“ und „Kosten und Gebühren“ den vollständigen Vertrag (der „Vertrag“), der die Bedingungen für die Miete regelt.
Der Kunde erklärt, dass er der alleinige Eigentümer der Immobilie ist oder dass er befugt und bevollmächtigt ist, diesen Vertrag im Namen und in Vertretung aller anderen Rechtsinhaber der Immobilie zu unterzeichnen.
2. Dauer
Dieser Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft und besteht vorbehaltlich von Ziffern 27 und 28 für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren (die "Laufzeit") bis zum Endtermin.
Spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Laufzeit wird der Vermieter den Kunden durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von zwei (2) Monaten vor Ablauf der Laufzeit an sein optionales Recht erinnern, den Stromspeicher zu erwerben.
Der Vertrag endet am Schlusstermin, sofern nicht in den nachstehenden Ziffern 27 und 28 etwas anderes bestimmt ist.
3. Gegenstand des Vertrages
3.1
Der Stromspeicher wird von EDEA von der Otovo GmbH ("Otovo") erworben und auf dem in den Besonderen Bedingungen bezeichneten Grundstück durch den Installationspartner, wie in Ziffer 11 unten beschrieben, im Auftrag des Kunden installiert, um dem Kunden das Nutzungsrecht für den Stromspeicher zu gewähren.
3.2
EDEA ist Eigentümerin des Stromspeichers. Otovo ist für die Zwecke dieser Vereinbarung ein Dienstleister von EDEA, der eine Reihe von Betriebs- und Verwaltungsdienstleistungen wie Verkauf, Installation, Wartung und Support im Namen von EDEA erbringt. Darüber hinaus kann der Kunde die Dienste "Otovo App" und "Otovo my page", welche von Otovo erbracht werden, nutzen. Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung steht es EDEA jederzeit frei, diese Dienstleistungen entweder selbst zu erbringen oder sie von einem anderen Anbieter als Otovo zu beziehen.
3.3
Der Stromspeicher wird ohne dauerhafte Substanzeingriffe in der Immobilie des Kunden montiert und kann ohne großen Aufwand demontiert werden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass den Stromspeicher einschließlich aller Hardware-Elemente im Eigentum von EDEA verbleibt und mit einer entsprechenden Kennzeichnung von EDEA versehen wird. Der Stromspeicher und seine Elemente werden nicht Bestandteil des Grundstücks und sind mit diesem nur befristet im Sinne des § 95 BGB verbunden. Der Stromspeicher gilt nicht als charakteristischer Bestandteil des Gebäudes und dient nicht dem wirtschaftlichen Zweck des Gebäudes. Der Kunde sichert zu, dass die Versorgung des Gebäudes mit Strom jederzeit durch andere Quellen einschließlich des allgemeinen Netzanschlusses sichergestellt ist.
3.4
Handelt es sich bei dem Kunden um mehr als eine natürliche Person, haften alle Personen gesamtschuldnerisch für die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen.
4. Preis
4.1
Die von EDEA in den Abschnitten "Wichtige Informationen" und "Kosten und Gebühren" als Grundpreis angebotene monatliche Rate ist der endgültige Preis für die Miete des Stromspeichers, vorausgesetzt, dass die in Ziffer 4.7 dieses Vertrags genannten allgemeinen Preisannahmen gültig sind und dass alle Annahmen oder Informationen über das Grundstück des Kunden zutreffend sind.
4.2
Wenn die Installation des Stromspeichers nicht den allgemeinen Preisannahmen entspricht, wird der Preis des Mietvertrags entsprechend erhöht oder reduziert. Der Kunde wird über solche Änderungen zum Endpreis informiert. Etwaige Rechte des Kunden nach Ziffer 26.3 bleiben unberührt.
4.3
Die in den Abschnitten "Wichtige Informationen" und "Kosten und Gebühren" genannten Preise und Gebühren beinhalten immer die Miete eines kompletten Stromspeichers zu den in den allgemeinen Preisannahmen genannten Bedingungen, einschließlich aller Materialien, Arbeiten, Elektriker, Genehmigungen und Inbetriebnahme, sofern in den Besonderen Bedingungen oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders angegeben.
4.4
Die in den Abschnitten "Wichtige Informationen" und "Kosten und Gebühren" aufgeführten Preise und Gebühren enthalten niemals Gebühren oder Kosten im Zusammenhang mit den örtlichen Anforderungen der Netzeigentümer gemäß geltenden Gesetzen, insbesondere den Austausch des Stromzählers, falls dies von örtlichen, regionalen oder staatlichen Behörden verlangt wird.
4.5
Besichtigungen der Baustelle vor dem Installationstermin werden nicht durchgeführt, es sei denn, EDEA, Otovo oder die für die Projektierung und Detailplanung der Installation zuständigen Unterauftragnehmer halten dies für erforderlich.
4.6
Kampagnen und Rabatte können nicht kombiniert oder rückwirkend nach dem Datum der Vertragsunterzeichnung angewendet werden.
4.7 Preisbedingungen
Die in den Abschnitten des Vertrages "Wichtige Informationen" und "Kosten und Gebühren" aufgeführten Preise und Gebühren basieren auf einer Installation, die unter normalen Bedingungen durchgeführt wird, einschließlich aller folgenden Bedingungen:
a) Das Grundstück, auf dem der Stromspeicher installiert werden soll, ist spätestens zwei Monate nach dem Datum der Vertragsunterzeichnung für die Installation bereit und verfügbar. Beachten Sie, dass das tatsächliche Installationsdatum aus den unten beschriebenen Gründen später liegen kann.
b) Der Stromspeicher wird im selben oder einem angrenzenden Raum wie der Hauptschaltschrank installiert und angeschlossen, mit einer maximalen Kabellänge von 10 Metern.
c) Wenn der Stromspeicher an eine bestehende oder neu installierte Solaranlage angeschlossen wird, wird der Speicher im selben Raum wie der Wechselrichter der Solaranlage installiert und erfordert keine zusätzliche Hardware oder Änderung der Anlage, um zu funktionieren.
d) Verdeckte Verkabelung, innen oder außen, ist nicht im Preis enthalten.
e) Vorhandene Kabelrohre werden nur verwendet, wenn sie für die für das Projekt verwendeten Geräte geeignet sind.
f) Das öffentliche Netz und das Netz des Eigentümers entsprechen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und sind von ausreichender Kapazität und Qualität, um den Anschluss des Stromspeichers ohne zusätzliche Verbesserungen oder Anpassungen zu ermöglichen.
g) Der Schaltschrank entspricht den geltenden Vorschriften und bietet ausreichend Platz.
h) Die Hauptsicherung, die elektrische Schaltung und der Teilstromkreis sind ausreichend dimensioniert.
i) Die Installation erfolgt in demselben Gebäude wie der Hauptschaltschrank. In Fällen, in denen die Installation in einem anderen Gebäude erfolgt, können zusätzliche Kosten aufgrund der Notwendigkeit einer zusätzlichen Verkabelung und/oder Unterverdrahtung entstehen.
5. Informationen des Kunden
5.1
Der Preis für den Stromspeicher basiert auf den Informationen, die der Kunde EDEA und ihren Partnern zur Verfügung gestellt hat. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags bestätigt der Kunde, dass die bereitgestellten Informationen korrekt sind, insbesondere Informationen über das Stromnetz und den Schaltschrank.
5.2
Der Kunde ist verpflichtet, EDEA und ihren Partnern alle für die Installation des Stromspeichers relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Kostenerhöhungen, die auf fehlerhafte Angaben des Kunden zurückzuführen sind, werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt oder als Grundlage für eine Neuberechnung des Mietpreises gemäß Ziffer 4.2 verwendet. Zu den fehlerhaften Informationen gehören unter anderem falsche oder irreführende Angaben über den technischen Zustand der Immobilie des Kunden.
5.3
Sollten die bereitgestellten Informationen unrichtig oder irreführend sein, ist EDEA nicht an die Preise und Gebühren, die dem Kunden präsentiert wurden, gebunden oder - im Falle erheblicher Unrichtigkeit oder Irreführung - hat EDEA das Recht, das Projekt zu beenden und ohne Anerkennung einer Haftung gegenüber dem Kunden abzubrechen.
6. Nutzungsrechte
6.1
Ab dem Lieferdatum räumt EDEA dem Kunden das Recht zur Nutzung des Stromspeichers ein. Der Kunde nimmt das Nutzungsrecht an und agiert als Betreiber des Stromspeichers. Ohne vorherige Zustimmung von EDEA darf der Kunde den Stromspeicher weder von seiner vereinbarten Position entfernen, ihn erweitern oder deinstallieren. Nach Ablauf der Laufzeit verpflichtet sich der Kunde, entweder: (i) zur Rückgabe des Speichers an EDEA zum Enddatum der Laufzeit, mitsamt der Zahlung der Demontagegebühr; oder (ii) zur Ausübung der Option, den Stromspeicher zu einem Preis von 1€ zu erwerben.
6.2
Der Kunde erkennt hiermit an, dass der Stromspeicher eine Software enthält, deren geistige Eigentumsrechte vollständig EDEA zustehen oder für welche EDEA eine vom Berechtigten erteilte Lizenz erhalten hat. Dem Kunden wird hiermit ein Nutzungsrecht für diese vorgenannte Software eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht ist strikt auf den Umfang beschränkt, der für das ordnungsgemäße Funktionieren der Solarmodule in Übereinstimmung mit der technischen Beschreibung des Stromspeichers erforderlich ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise zu kopieren, zu verändern oder ein Reverse-Engineering durchzuführen oder die Software in irgendeiner Weise zu nutzen, die nicht durch das durch diese Klausel gewährte beschränkte Nutzungsrecht abgedeckt ist, es sei denn, dies ist durch geltende zwingende Rechte erlaubt.
7. Genehmigungen, Zulassungen und Subventione
7.1
Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor der Installation des Stromspeichers alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Zustimmungen von den zuständigen Behörden einzuholen, gegebenenfalls einschließlich der entsprechenden Überprüfung von Beschränkungen oder Einschränkungen, die sich aus den geltenden lokalen Gesetzen, kommunalen Verordnungen, dem Denkmalschutz und allen anderen Beschränkungen ergeben, die nach geltenden Vorschriften gelten. Zu diesen Genehmigungen können auch kommunale Bau- und Tätigkeitsgenehmigungen, Stromversorgungs- und -Anschlussverträge mit dem örtlichen Netzbetreiber sowie Überschussstromverkaufs- und -Abnahmeverträge mit dem Stromversorger des Kunden gehören. EDEA und Otovo unterstützen den Kunden bei der Beantragung, Verwaltung und Erlangung der Lizenzen und Genehmigungen, sind jedoch nicht für die darin enthaltenen Informationen oder deren Erteilung verantwortlich. EDEA und Otovo können indirekt beteiligt sein, indem sie Unterlagen zur Verfügung stellen und das entsprechende Verfahren bei den Behörden für den Kunden durchführen.
7.2
EDEA oder Otovo sind nicht verantwortlich für die Beantragung, Genehmigung und/oder Ablehnung von lokalen, regionalen oder staatlichen Subventionen, Beihilfen, Darlehen oder Unterstützungsprogrammen (die "Beihilfen") im Namen des Kunden. Die Preise sind brutto und netto ohne diese Beihilfen angegeben. Der Kunde schuldet stets den Bruttopreis bei Lieferung des Stromspeichers, ohne dass dieser von der Gewährung der beantragten Beihilfe abhängig gemacht wird. Auf Wunsch des Kunden können Otovo und EDEA sich bereit erklären, den Kunden bei diesem Prozess zu unterstützen, indem sie Fragen des Kunden beantworten und/oder Empfehlungen/Hilfen für den Erhalt von Subventionen, Steuerabzügen und Steuergutschriften geben.
8. Auswahl und Einsatz von Unterauftragnehmern
8.1
Otovo und EDEA nutzen für die Planung, Lieferung und Installation des Stromspeichers Unterauftragnehmer. Der Kunde genehmigt den Einsatz von Unterauftragnehmern für den gesamten Lieferprozess des Stromspeichers.
8.2
Jeder Installateur wird von EDEA oder Otovo beauftragt. Der Installateur ist für die Installation des Stromspeichers auf dem Grundstück verantwortlich.
8.3
EDEA und Otovo wählen die Installationspartner und Subunternehmer projektbezogen aus, wobei Kosten, Lieferzeiten und andere Faktoren berücksichtigt werden. Der Kunde akzeptiert, dass die Auswahl von Subunternehmern für die Planung, Installation und Lieferung des Stromspeichers nach dem alleinigen Ermessen von EDEA und Otovo erfolgt.
9. Technik und Planung
9.1
EDEA und der Unterauftragnehmer und Installationspartner von Otovo führen das Engineering und die Planung des Stromspeichers durch, einschließlich der endgültigen Auswahl der Geräte und Komponenten sowie der elektrischen und mechanischen Auslegung. Die Projektplanung basiert auf Informationen, die der Kunde zur Verfügung stellt, wie z. B. die Adresse des Grundstücks, hochgeladene Bilder und Informationen über die vorhandene Elektrik.
9.2
Vor der Installation prüft der Installationspartner die Eignung des in den Besonderen Bedingungen bestimmten Stromspeichers. Otovo oder der Installationspartner können eine Änderung der Stromspeicherspezifikation vorschlagen, wenn dies für erforderlich gehalten wird. Jede derartige Änderung bedarf der Zustimmung des Kunden. Fehlt die Zustimmung des Kunden, kann dies zur Kündigung des Vertrags führen. Wenn solche Änderungen wesentlich sind (z.B. Austausch wichtiger Hardware usw.), werden die Parteien den Vertrag entsprechend schriftlich anpassen.
9.3
Der Installationspartner prüft die von Otovo und dem Kunden vorgeschlagenen Platzierung des Stromspeichers und kann Änderungen an der gewünschten Platzierung des Speichers vornehmen, wenn dies erforderlich ist, um die Installation gemäß den Sicherheitsanforderungen oder den Anforderungen oder Einschränkungen des örtlichen Netzbetreibers durchzuführen.
9.4
Der Installationspartner kann Änderungen an der Anlage vorschlagen, um die gewünschte Leistung zu erzielen. Diese Änderungen werden dem Kunden vor der Installation mitgeteilt. Sind solche Änderungen wesentlich (z. B. Austausch wichtiger Hardware usw.), werden die Parteien den Vertrag entsprechend schriftlich ändern.
9.5
Der Installationspartner plant das Layout und die Installation des Stromspeichers stets innerhalb bestimmter Sicherheitsgrenzen.
9.6
Kunden, die eine Systemauslegung außerhalb der von den Installationspartnern festgelegten Sicherheitsparameter wünschen, müssen dies schriftlich bestätigen, und der Kunde ist sich bewusst, dass dies zum Verlust der Hersteller- oder Installationsgarantien führen kann.
9.7
Die für die Installation vorgesehenen Materialien und Geräte können geändert werden, wenn dies aus Gründen der Lieferkette, mangelnder Verfügbarkeit oder mangelnder Eignung der ursprünglich vorgeschlagenen Geräte erforderlich ist. EDEA und Otovo informieren den Kunden, wenn der für die Installation vorgesehene Speicher geändert werden muss. Sind solche Änderungen wesentlich (z. B. Austausch wichtiger Hardware usw.), werden die Parteien den Vertrag entsprechend schriftlich anpassen.
10. Vorbereitungen für den Einbau
10.1.
Der Installationstermin wird vom Installationspartner in der Projektplanungsphase festgelegt und dem Kunden danach mitgeteilt. Der Installationstermin kann sich unter anderem aufgrund von behördlichen Genehmigungen und Einschränkungen in der Lieferkette ändern.
10.2
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Grundstück zum Installationstermin für die Installation des Stromspeichers bereit und verfügbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn der Installationspartner die Installation nicht wie geplant durchführen kann.
10.3
Die Installation des Stromspeichers erfordert normalerweise 1-2 Tage Arbeit, je nach Größe des Projekts. Einige Installationen können mehr Zeit in Anspruch nehmen. Der gesamte Prozess läuft in Abstimmung mit sonstigen, von EDEA zu installierenden Elementen ab. Die Dauer der Installation hängt von der Jahreszeit, den Wetterbedingungen, der Größe des Systems und anderen örtlichen Gegebenheiten ab. EDEA und Otovo haften nicht für eine längere als die erwartete Installationszeit aufgrund der oben genannten Umstände, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Die Installation kann in mehreren Schritten erfolgen.
10.4
Vom Kunden gewünschte Upgrades oder Zusatzaufträge sind rechtzeitig vor der Installation mitzuteilen. Otovo und/oder EDEA behalten sich das Recht vor, solche Upgrades oder Zusatzaufträge abzulehnen, wenn die Installation bereits geplant ist oder wenn Beschränkungen in der Lieferkette von EDEA, Otovo oder des Installationspartners solche Upgrades nicht zulassen.
10.5
Wenn EDEA Upgrades oder Zusatzaufträge nicht ohne weiteres bewerkstelligen kann, können zusätzliche Gebühren anfallen. Der Kunde hat das Recht, solche zusätzlichen Gebühren zu genehmigen oder das Upgrade- oder den Zusatzauftrag zu stornieren. Eine solche Stornierung hat keinen Einfluss auf die Verantwortung des Kunden aus dem ursprünglich geplanten Mietvertrag. Sind solche Upgrades oder Zusatzaufträge wesentlich (z. B. Austausch wichtiger Hardware usw.), werden die Parteien den Vertrag entsprechend schriftlich anpassen.
11. Installation
11.1
Der Kunde stellt sicher, dass EDEA, Otovo und ihre Partner (z. B. Installationspartner, Elektriker und andere Subunternehmer) zum Zweck der Installation des Stromspeichers ungehinderten Zugang zum Grundstück des Kunden haben.
11.2
Der Kunde ist für alle vorbestehenden Umstände auf dem Grundstück verantwortlich, die die korrekte und sichere Installation des Stromspeichers verhindern.
11.3
EDEA, Otovo und ihre Mitarbeiter müssen für die Installation des Stromspeichers ungehinderten Zugang zu Wasser, Strom und sanitären Einrichtungen haben.
11.4
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Stromnetz während der Installation und Prüfung des Stromspeichers jederzeit mit Strom versorgt wird.
11.5
Der Kunde beseitigt alle entfernbaren Hindernisse und trifft alle Maßnahmen, die für den Zugang zum Grundstück des Kunden und die Durchführung der Installation erforderlich sind.
11.6
Es sollten keine Hindernisse vorhanden sein, die den einfachen Zugang zum Gebäude einschränken oder erschweren.
11.7
Kostenerhöhungen, die sich aus Beschränkungen des Zugangs zum Eigentum des Kunden, der Stromversorgung oder der Wasserversorgung ergeben, werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
11.8
Der Kunde muss dafür sorgen, dass keine Besucher, Familienmitglieder oder Haustiere die Arbeit des Montagepersonals stören oder Zugang zu den Bereichen der Baustelle haben, in denen die Montage stattfindet.
11.9
Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von EDEA und/oder Otovo dürfen keine Teile der Arbeiten oder der Installation vom Kunden oder von dritten Auftragnehmern, die der Kunde separat und auf eigene Initiative beauftragt, durchgeführt werden.
11.10
EDEA bietet dem Kunden keine Entschädigung oder Rabatte für Arbeiten, die der Kunde auf eigene Initiative ausführt oder in Auftrag gibt. Solche Arbeiten führen zum Verlust aller mit dem Speicher verbundenen EDEA- und Herstellergarantien, so dass EDEA nicht verpflichtet ist, Teile, für die eine Garantie besteht, nach solchen Arbeiten im Rahmen des Vertrages zu reparieren oder zu ersetzen. Ist aufgrund solcher eigenmächtigen Arbeiten ein Austausch oder eine Reparatur erforderlich, so wird ein separater Kostenvoranschlag erstellt.
12. Erforderliche Anpassungen
12.1
Änderungen am Material und an der Ausrüstung, die für die Installation vorgesehen sind, können vorgenommen werden, wenn dies erforderlich ist, um vor Ort Änderungen an der Installation umzusetzen. Der Kunde akzeptiert, dass solche Änderungen nicht als Mangel oder Falschlieferung gelten.
12.2
EDEA ist bestrebt, jeden Änderungsbedarf vor der Installation des Stromspeichers zu ermitteln, doch kann es während der Installationsarbeiten zu geringfügigen Änderungen kommen, so dass sich der Preis entsprechend verringert oder erhöht. Der Kunde wird von solchen Änderungen in Kenntnis gesetzt. Alle Änderungen, die zu einer Senkung des Preises für den Kunden führen, ohne die Leistung des Stromspeichers zu beeinträchtigen, unterliegen einem einseitigen Vorbehaltsrecht von EDEA. Sonstige wesentliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen und unterzeichneten Vertragsergänzung unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien und der Zumutbarkeitskriterien für die andere Partei. Können sich die Parteien nicht auf eine Vertragsänderung einigen, kann EDEA den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
13. Lieferung, Inbetriebnahme und Fertigstellung der Anlage
13.1
Unter "Lieferung" des Stromspeichers ist zu verstehen, dass alle Geräte installiert, ordnungsgemäß geprüft und funktionsfähig sind.
13.2
Unter "Inbetriebnahme" des Stromspeichers versteht man die Aufnahme von Aufladungen und Entladungen des Stromspeichers unter normalen Umständen nach Genehmigung durch die örtlichen Behörden, wie z. B. den örtlichen Netzbetreiber, falls notwendig. In einigen Fällen kann die Inbetriebnahme jedoch nicht gleichzeitig mit der Lieferung erfolgen, da es möglicherweise zu Verzögerungen bei der Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen durch die zuständigen Behörden, bei der Erteilung der erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen oder zu Verzögerungen seitens der Netzbetreiber kommt.
13.3
EDEA und Otovo sind nicht verantwortlich für eventuelle Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des Stromspeichers aus den im vorstehenden Absatz genannten Gründen jenseits ihrer Kontrolle. Der Kunde kann insoweit bei Verzögerungen Ansprüche gegen die zuständigen Behörden richten.
13.4
Einige Netzbetreiber verlangen, dass der Stromzähler des Kunden vor der Inbetriebnahme des Stromspeichers ausgetauscht wird. EDEA übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Verzögerungen bei der Nutzung des Stromspeichers, die durch den Wechsel des Stromzählers durch den Netzbetreiber verursacht werden.
13.5
Der Kunde muss sich darüber im Klaren sein, dass der Stromspeicher in der Praxis bereits in Betrieb sein kann, wenn einige der Genehmigungen oder Zulassungen der zuständigen Behörden noch ausstehen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erzeugte und ins Netz eingespeiste Energie kann vom Netzbetreiber nicht vergütet werden, bis die erforderlichen Verwaltungsverfahren abgeschlossen sind.
13.6
Der Installationspartner bereitet das Dokumentenpaket mit der notwendigen Dokumentation und den notwendigen Informationen in Bezug auf den Stromspeicher vor. EDEA und Otovo senden dem Kunden das Paket so schnell wie möglich zu, nachdem sie es vom Installationspartner erhalten haben.
13.7
Der Kunde ist verpflichtet, den Stromspeicher anzumelden und die zuständigen Behörden und ggf. den Netzeigentümer gemäß geltenden Gesetzen zu informieren.
13.8
Unter "Fertigstellung" des Stromspeichers ist der Zeitpunkt zu verstehen, an dem die Inbetriebnahme erfolgt ist und EDEA dem Kunden alle Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Der Kunde nimmt den Stromspeicher als fertiggestellt an, wenn die Inbetriebnahme und die Dokumentation erfolgt sind.
13.9
Der Kunde räumt EDEA und Otovo das Recht ein, Bilder des Grundstücks des Kunden, des Stromspeichers und des Installationsprozesses für Marketingzwecke, einschließlich der Berichterstattung in sozialen Medien, zu verwenden.
13.10
Bei der Lieferung unterzeichnet der Kunde die "Konformitätserklärung" über die Installation und erhält den Stromspeicher namens und im Auftrag von EDEA.
14. Normaler Betrieb
14.1 Strom
a) Die in diesem Vertrag angegebene Speichergröße und -leistung bezieht sich auf die maximal verfügbare Energie des Stromspeichers.
b) Weder EDEA noch Otovo sind für die aktuell angezeigte oder erzielte Energiekapazität des Stromspeichers verantwortlich. Schwankungen der Leistung und der Energiekapazität können unter anderem auf Details des Speichers und des Installationsorts wie Temperatur, Ladezustand, sowie Alterung des Stromspeichers zurückzuführen sein.
c) Geräusche aus dem Stromspeicher können durch Kühlventilatoren und/oder Schaltkomponenten in der Elektrik und elektrischen Schaltkreisen verursacht werden.
d) Der Stromspeicher ist nicht die primäre Stromquelle des Kunden. EDEA haftet daher nicht für Verluste, die direkt oder indirekt durch Stromausfälle verursacht werden. Wenn der Strom aus dem Netz ausfällt, sind Otovo und EDEA verpflichtet, den Stromspeicher abzuschalten, falls der Kunde nicht elektrische Vorkehrungen getroffen hat, welche den Weiterbetrieb des Stromspeichers bei Stromausfällen ermöglichen.
e) Funktionsausfälle können bei Ausfall oder Fehlfunktionen des Stromspeichers oder bei Netzausfällen oder Netzfehlern auftreten. EDEA und Otovo sind nicht dafür verantwortlich, den Kunden für Produktionsausfälle, Ausfallzeiten oder Leistungsschwankungen zu entschädigen, die durch Qualitätsprobleme, Kapazitätsengpässe, Fehler oder Störungen im öffentlichen und/oder lokalen Stromnetz, einschließlich der elektrischen Leitungen oder des Stromkreises des Gebäudes, an den der Stromspeicher angeschlossen ist, verursacht werden und sich ihrer Kontrolle entziehen.
14.2 Instandhaltung und Reparaturen
a) Der Kunde verpflichtet sich, die Anweisungen zu befolgen, die in der Betriebs- und Wartungsdokumentation enthalten sind, die EDEA und Otovo dem Kunden auf elektronischem Wege zur Verfügung stellen, wozu auch Produktdatenblätter und Benutzerhandbücher gehören.
b) Der Kunde verpflichtet sich, den Stromspeicher mit der Sorgfalt eines ordentlichen Nutzers zu nutzen.
c) Der Kunde soll vorbeugende automatische Wartungen des Stromspeichers weder beeinträchtigen noch vereiteln.
d) Alle Arbeiten an dem Stromspeicher dürfen nur von autorisiertem Personal durchgeführt werden. EDEA oder Otovo haften daher nicht für Schäden, die direkt oder indirekt unter anderem durch Reparaturen und Wartung durch nicht autorisiertes Personal verursacht werden.
e) Der Kunde oder ein Dritter, der auf Veranlassung des Kunden handelt, darf keine anderen Eingriffe oder Arbeiten an dem Stromspeicher vornehmen, die nicht gemäß oben genannten Regelungen oder nach der Betriebs- und Wartungsdokumentation, die gemäß vorstehender Ziffer 14.2.a) geliefert wird, zulässig sind, einschließlich Reparaturen, Austausch oder Verschieben von Teilen.
f) Der Kunde soll sämtliche Fehlermeldungen des Stromspeichers beachten, und, soweit zur Schadensvermeidung geboten, diese vorsorglich unverzüglich abschalten, falls dies angezeigt ist oder vom Hersteller oder Otovo verlangt wird.
g) Der Kunde ist verpflichtet, etwaigen Mitteilungen des örtlichen Netzbetreibers Folge zu leisten, einschließlich der vorübergehenden Abschaltung des Stromspeichers, falls erforderlich um Gefahren zu vermeiden. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Otovo alle Mitteilungen des örtlichen Netzbetreibers zu übermitteln, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromspeichers beeinträchtigen können.
h) Der Kunde gewährt Otovo und dem Installateur Zutritt zum Grundstück, damit diese alle geplanten Wartungs- und Reparaturarbeiten an dem Speicher durchführen können.
i) Der Kunde haftet für alle Schäden, die am Stromspeicher oder dessen Umgebung durch böswillige Nutzung, Fahrlässigkeit oder Unterlassung der ihm gemäß dieser Ziffer 14 obliegenden Wartungsleistungen verursacht werden.
j) EDEA ist für die Instandhaltung und Reparatur des Stromspeichers verantwortlich, wie im Vertrag angegeben. Der Kunde hat das Recht EDEA anzuweisen, diese notwendigen Wartungsdienste auszuführen. Die Wartungsdienste können ausgelagert und von einem von EDEA ausgewählten Dritten durchgeführt werden.
k) EDEA repariert und/oder ersetzt während der Laufzeit dieses Vertrags alle beschädigten, nicht funktionierenden oder nicht konformen Hardwarekomponenten, es sei denn, dies ist auf Missbrauch oder Fahrlässigkeit seitens des Kunden zurückzuführen. Eine verringerte Kapazität des Stromspeichers gilt nicht per se als Funktionsmangel, da die Kapazität im Laufe der Zeit und bei normalem Gebrauch abnimmt. Eine verringerte Kapazität kann nur dann als Mangel angesehen werden, wenn die Kapazität deutlich unter dem liegt, was für einen Stromspeicher desselben Alters und derselben Verwendung normal ist.
l) EDEA repariert alle losen Geräte oder Komponenten, solange dies für den weiteren sicheren Betrieb erforderlich ist, es sei denn, dies ist auf mangelnde vorbeugende Wartung, Missbrauch oder Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen
m) Alle Materialien, die normalen Witterungsbedingungen oder normalem Gebrauch über einen längeren Zeitraum ausgesetzt sind, unterliegen Abnutzung und Verschleiß. EDEA ist nicht verantwortlich für den Ersatz oder die Reparatur von Teilen oder Materialien, die durch normale Abnutzung verursacht werden, aber jenseits einer altersentsprechenden Leistungsminderung keine Mängel beinhalten.
n) Der Kunde verpflichtet sich, EDEA und Otovo unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eintreten des Ereignisses, schriftlich über etwaige Fehlfunktionen, Schäden oder lose Teile des Stromspeichers, im Falle einer Unterbrechung oder Änderung des Netzanschlusses oder im Falle des Diebstahls des Stromspeichers zu informieren. Bei Ausbleiben einer diesbezüglichen Mitteilung gehen beiden Parteien von der vollen Leistungsfähigkeit des Speichers aus.
14.3 Internetverbindung und Datenerfassung
a) Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten jederzeit eine funktionierende und zuverlässige Internetverbindung zu dem/den Wechselrichter(n) des Stromspeichers zur Verfügung zu stellen. Jeder Ausfall oder jede Unterbrechung der Internetverbindung kann dazu führen, dass EDEA oder Otovo nicht in der Lage sind, ihre Pflichten aus diesem Vertrag zu erfüllen. Beachten Sie, dass eine Internetverbindung für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromspeichers erforderlich sein kann.
b) Die Verbindung des Stromspeichers mit dem Internet setzt voraus, dass der Kunde an dem Ort, an dem der Wechselrichter installiert ist, über WiFi-Empfang verfügt und dass der Name und das Passwort des WiFi-Netzwerks dem Installateur während der Installation mitgeteilt wurden.
c) In Fällen, in denen keine ausreichende WiFi-Abdeckung und Signalqualität verfügbar ist, ist der Kunde für die Sicherstellung und Durchführung der Internetverbindung des Stromspeichers verantwortlich. Beachten Sie, dass nicht alle Wechselrichter in der Lage sind, eine Verbindung zum Internet auf andere Weise als über WiFi herzustellen.
d) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass die Internetverbindung funktioniert und dass der/die Wechselrichter mit dem richtigen Passwort konfiguriert wurden. EDEA, die EDEA-Installationspartner oder Otovo sind nicht für die Fehlersuche im Zusammenhang mit der Internetverbindung verantwortlich.
e) Otovo wird den Kunden bei der Registrierung des Stromspeichers auf dem Internetportal des Herstellers unterstützen. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten auf dem Herstellerportal unterliegt den Bedingungen des jeweiligen Herstellers und ist ausschließlich eine Angelegenheit zwischen dem Hersteller und dem Kunden. Der Kunde muss ausdrücklich mitteilen, wenn er die Registrierung des Stromspeichers im Internetportal des Herstellers nicht wünscht.
f) Der Kunde räumt EDEA und Otovo das Recht ein, den Stromspeicher einschließlich der Installationsadresse im Internetportal des jeweiligen Herstellers zu registrieren und die im Internetportal verfügbaren Daten über die Speicherinstallation des Kunden abzurufen, herunterzuladen und zu speichern. Der Kunde räumt dem betreffenden Hersteller auch das Recht ein, die im Internetportal verfügbaren Daten mit EDEA und Otovo zu teilen.
g) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass das Überwachungsportal einer bereits vorhandenen Solaranlage verfügbar, zugänglich und mit dem Stromspeicher kompatibel ist.
h) EDEA und Otovo haben das Recht, die Ladedaten des Stromspeichers nach eigenem Ermessen zu sammeln, zu speichern und zu verwenden. Eine detailliertere Beschreibung des Umgangs von EDEA und Otovo mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
15. Schäden, die durch die Installation oder durch den Stromspeicher verursacht werden
15.1
EDEA, Otovo und die Installationspartner von Otovo verpflichten sich, während der Installation des Stromspeichers auf das Eigentum und den Besitz des Kunden angemessen Rücksicht zu nehmen. EDEA verpflichtet sich, Schäden zu ersetzen, die durch einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Otovo oder den Installationspartnern von Otovo verursacht werden.
15.2
Geringfügige Schäden am Eigentum des Kunden durch normale Installationsarbeiten gelten nicht als Schaden am Eigentum des Kunden.
15.3
EDEA, Otovo und die Installationspartner von Otovo haften nicht für Schäden an öffentlichem oder fremdem Eigentum, die durch den Stromspeicher oder deren Folgen verursacht werden, es sei denn, die Schäden sind auf Fehler oder Fahrlässigkeit von EDEA, Otovo oder den Installationspartnern von Otovo zurückzuführen.
15.4
EDEA, Otovo und die Installationspartner von Otovo haften nicht für Schäden am Eigentum des Auftraggebers, die durch Fahrlässigkeit des Kunden oder schuldhafte Nichteinhaltung des Vertrages verursacht werden.
15.5
EDEA, Otovo und die Installationspartner von Otovo haften nicht für Schäden, die durch unbefugtes Betreten des Installationsortes oder der Bereiche, in denen die Installation durchgeführt wird, entstehen.
15.6
Schäden oder Mängel, die von EDEA, Otovo und den Installationspartnern und Subunternehmern von Otovo verursacht werden und die EDEA oder Otovo zu vertreten haben, werden von EDEA oder Otovo nach eigenem Ermessen repariert oder ersetzt.
15.7
Der Kunde ist verpflichtet, Otovo im Falle von Schäden oder Mängeln so schnell wie möglich zu informieren. EDEA, Otovo und die Installationspartner von Otovo haften nicht für Reparaturen oder Ersatz für Schäden, die Otovo nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme durch den Kunden gemeldet werden.
15.8
EDEA verpflichtet sich, fehlerhafte Geräte oder Schäden, die während der Installation entstanden sind, so schnell wie möglich und innerhalb einer angemessenen Frist nach der Mitteilung des Kunden an EDEA zu reparieren oder zu ersetzen.
15.9
EDEA haftet für unmittelbare Schäden, die dem Kunden aufgrund von Lieferverzug und Mängeln entstehen. Unter direkten Schäden sind die notwendigen und belegten zusätzlichen Kosten zu verstehen, die dem Kunden infolge des Mangels entstanden sind.
15.10
Ungeachtet der nachstehenden Ziffer 16 haften EDEA, Otovo und die Installationspartner von Otovo nicht für unmittelbare Verluste, wenn der Mangel oder die Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von EDEA, Otovo und den Installationspartnern von Otovo liegen und deren Folgen EDEA, Otovo oder die Installationspartner von Otovo vernünftigerweise nicht hätten vermeiden oder überwinden können.
15.11
Ungeachtet der nachstehenden Ziffer 15.12 haften Otovo und EDEA nicht für indirekte Schäden, die Verbrauchern oder Geschäftskunden infolge von Lieferverzögerungen und Mängeln entstehen, es sei denn, der Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Otovo zurückzuführen. Unter indirekten Verlusten ist unter anderem der entgangene Gewinn zu verstehen, der dadurch entsteht, dass der Stromspeicher nicht wie erwartet genutzt werden kann.
16 Schadensersatz und sonstige Haftungsbeschränkungen
16.1
Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist die Haftung von EDEA auf den Schaden begrenzt, den EDEA bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die EDEA kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
16.2
Die Bestimmungen des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
16.3
Die in den vorstehenden Klauseln geregelten Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung aller Angestellten und Arbeitnehmer der EDEA sowie für alle Angestellten und Arbeitnehmer der von EDEA im Rahmen der Vertragserfüllung beauftragten Unternehmen.
17. Verkauf der Immobilie
17.1
Beabsichtigt der Kunde, die Immobilie zu verkaufen, muss er Otovo und EDEA unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen oder auf den Käufer der Immobilie zu übertragen, wobei letzteres nur mit Zustimmung von EDEA möglich ist, die nicht unbillig verweigert werden darf. Die Verweigerung wird unter keinen Umständen als unbillig angesehen, wenn: (i) der neue Eigentümer der Immobilie die Kriterien von EDEA für die Bonitätsprüfung nicht erfüllt oder (ii) wenn der neue Eigentümer der Immobilie eine juristische Person ist. Sollte sich der Kunde dafür entscheiden, den Vertrag zu kündigen, muss er den Stromspeicher zu einem Preis erwerben, der dem angemessenen Marktwert sowie verbleibender Finanzierungskosten entspricht, wobei der Kaufpreis jedoch nicht unter dem Restwert liegen darf.
Im Falle eines Rechtsübergangs auf den neuen Eigentümer des Objekts muss der Erwerber die Übertragung des Mietvertrags mit EDEA akzeptieren und tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag ein.
18. Zahlungen
18.1
EDEA und Otovo sind berechtigt, eine Bonitätsprüfung des Kunden vorzunehmen. EDEA übermittelt insoweit im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von EDEA oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht oder Standardvertragsklauseln vereinbart wurden, die unter www.schufa.de eingesehen werden können) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden
EDEA kann den Vertrag unverzüglich kündigen, wenn das Ergebnis der Bonitätsprüfung nicht den Kriterien von EDEA oder Otovo für die Kreditwürdigkeitsprüfung entspricht.
18.2
EDEA stellt dem Kunden die monatliche Rate für den Stromspeicher monatlich in Rechnung, und der Kunde zahlt an EDEA am ersten Tag eines jeden Monats per Lastschriftverfahren. EDEA wird die Rechnung in Form eines Lastschrifteinzugsverfahrens belasten. Zu diesem Zweck hat der Kunde das SEPA-Lastschriftmandat unterzeichnet, das diesem Vertrag beigefügt ist.
18.3
Die monatliche Rate wird ab dem Datum der Lieferung des Stromspeichers in Rechnung gestellt.
18.4
Zahlt der Kunde einen von ihm im Rahmen dieses Vertrags zu zahlenden Betrag nicht zum Fälligkeitsdatum, fallen auf den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung Zinsen in Höhe des geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes an.
18.5
EDEA wird auf jeder monatlichen Rechnung, die im Zusammenhang mit dem Nutzungsrecht für den Stromspeicher ausgestellt wird, die gesetzliche Umsatzsteuer ausweisen, und der Kunde wird diese Umsatzsteuer zahlen.
18.6
Insoweit erhöht sich der monatliche Nettobetrag, der dem Kunden gemäß dieser Zahlungsklausel in Rechnung gestellt wird, um den gültigen Umsatzsteuer-Satz von derzeit 0% (bei Anwendbarkeit von § 12 Absatz 3 UStG) oder 19 %.
18.7
Wird eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt und fordert EDEA die Zahlung an, so wird dem Kunden die Verzugsgebühr zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Der Klarheit halber sei darauf hingewiesen, dass die Verspätungsgebühr mit der Zahlungsaufforderung der EDEA fällig wird und bis zu einmal pro Monat erhoben werden kann, sofern noch fällige, aber nicht bezahlte Beträge vorhanden sind.
18.8
Befindet sich der Kunde trotz schriftlicher Mahnung von EDEA mit einer angemessenen Frist zur Behebung des Verzuges mit mindestens 6 Monatsraten erheblich in Verzug, behält sich EDEA das Recht vor, aus wichtigem Grund zu kündigen und den Restwert des Stromspeichers dem Kunden in Rechnung zu stellen.
19. Versicherung
EDEA hat eine allgemeine Haftpflichtversicherung für Schäden abgeschlossen, die durch die Batterie verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, eine übliche Wohngebäudeversicherung für Schäden an dem Stromspeicher aufrechtzuerhalten, solange dieser Vertrag in Kraft ist, und die Installation des Stromspeichers auf dem Grundstück bei der zuständigen Versicherungsgesellschaft anzumelden. Der Kunde verpflichtet sich, EDEA zum Begünstigten jeder Zahlung zu machen, die er von der betreffenden Versicherungsgesellschaft aufgrund von Schäden an dem Stromspeicher erhält.
20. Eigentum an dem Stromspeicher und Kaufoption
20.1
Der Stromspeicher ist und bleibt (vgl. oben Ziff. 3.3) während des Vertrages Eigentum von EDEA. Der Kunde kann sie ohne Zustimmung von EDEA weder ganz noch teilweise übertragen, veräußern oder einem Dritten zur Nutzung überlassen.
20.2
Der Kunde informiert jeden Dritten darüber, dass er ein Nutzungsrecht an dem Stromspeicher hat, aber kein Eigentum daran. Der Kunde lehnt jede Beschlagnahme oder jedes Pfandrecht an dem Stromspeicher durch einen Dritten aufgrund von Verbindlichkeiten des Kunden oder eines Dritten ab. Ebenso ist der Stromspeicher bei einer Insolvenz aus dem Vermögen des Kunden ausgeschlossen.
20.3 Erwerbsrecht
EDEA räumt dem Kunden die Option ein, den Stromspeicher zum Ablauf des Vertrages oder zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Laufzeit dieses Vertrags von EDEA zu erwerben, vorausgesetzt, der Kunde hat alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt. Wenn der Kunde die Kaufoption ausüben möchte, muss er EDEA innerhalb von 30 Tagen im Voraus schriftlich darüber informieren.
a) In den ersten zwölf (12) Monaten nach der Lieferung des Stromspeichers kann der Kunde die Kaufoption ausüben, indem er den von der EDEA festgesetzten Marktwert zahlt, wobei der Kaufpreis jedoch nicht unter dem Restwert liegen darf.
b) Nach Ablauf der ersten zwölf (12) Monate kann der Kunde die Kaufoption ausüben, indem er den von der EDEA festgesetzten Marktwert bezahlt, wobei der Kaufpreis jedoch nicht unter 115 % des Restwerts liegen darf.
c) Zum Ablauf des Vertrages kann der Kunde die Kaufoption durch Zahlung von 1 € ausüben.
d) Nach Zahlung des entsprechenden Kaufpreises durch den Kunden geht das Eigentum am Stromspeicher von EDEA auf den Kunden über.
20.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, Belastungen, Pfandrechte oder sonstige Übertragungen der Kaufoption vorzunehmen.
20.5
Die geistigen Eigentumsrechte an in dem Stromspeicher enthaltener Software stehen Otovo zu oder Otovo hat eine Lizenz vom Inhaber dieser Rechte erhalten. Der Kunde besitzt keinerlei Rechte an in dem Stromspeicher enthaltener Software und wird diese auch nicht beanspruchen, abgesehen von dem durch diesen Vertrag gewährten eingeschränkten Nutzungsrecht.
20.6
Unbeschadet der Datenschutzbestimmungen hat Otovo das Recht, die Daten zu nutzen, die aus der in dem Stromspeicher enthaltenen Software stammen. Otovo ist ausschließlicher Eigentümer seiner Datenbanken und der von Otovo im Rahmen dieser Bestimmung erstellten Messdaten, Berechnungen und sonstigen Informationen.
21. Beendigung des Vertrages
Tritt das Ende der Laufzeit ein, ohne dass der Kunde die Kaufoption nach Ziffer 6.1 ausgeübt oder den Stromspeicher gemäß Ziffer 27.4 erworben hat, hat der Kunde den Stromspeicher auf seine Kosten an EDEA zurückzugeben.
22. Vertragsverstöße und Abhilfemaßnahmen
22.1
Zu den Verstößen des Kunden gegen seine Verpflichtungen gehören unter anderem:
a) Nichtzahlung von zwei fälligen Monatsraten, die der Kunde im Rahmen des Vertrages schuldet, oder verspätete Zahlung von 6 oder mehr Monatsraten in Folge.
b) Erhebliche Verstöße des Kunden bei der Nutzung des Stromspeichers entgegen Ziffer 14.
c) Wesentlicher Verstoß gegen die vom Kunden gemäß Ziffer 14 übernommenen Mitteilungspflichten.
d) Wesentlicher Verstoß gegen die Aufrechterhaltung der üblichen Hausratversicherung für Schäden an dem Stromspeicher gemäß Ziffer 20.
e) Behinderung oder Verhinderung der Installation dem Stromspeicher gemäß Ziffer 11 oder Behinderung oder Verhinderung von deren Deinstallation bei Vertragsende.
f) Erschwerung oder Verwehrung des Zugangs für EDEA, Otovo und den Installateur für planmäßige Wartungs- und Reparaturarbeiten an dem Stromspeicher gemäß Ziffer 14.
g) Die vollständige oder teilweise Übertragung, der Verkauf oder die Überlassung der Nutzung des Stromspeichers an einen Dritten ohne die Zustimmung von EDEA gemäß Ziffer 18.
h) Jede andere Verletzung der in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen.
22.2
Zu den Pflichtverletzungen von EDEA gehören unter anderem:
a) Nichtlieferung und -Installation des Stromspeichers mit der vereinbarten Leistung auf dem Grundstück des Kunden, wie in diesem Vertrag festgelegt.
b) Nichteinhaltung der Wartungsdienste der Anlage in dem im Vertrag in Ziffer 14 geregelten Umfang.
c) Unterlassung der Reparatur und/oder des Austauschs von nicht konformen/nicht funktionierenden Hardwarekomponenten in dem in Ziffer 14 geregelten Umfang.
d) Jede andere Verletzung der in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen.
22.3
Die Verletzung einer hierin übernommenen Verpflichtung durch den Kunden berechtigt EDEA:
a) die Erfüllung der Verpflichtung zu verlangen und Schadensersatz sowie Verzugszinsen zu fordern; oder
b) bei erheblichen Verstößen den Vertrag vorzeitig fristlos zu kündigen en und die bis zum Zeitpunkt der Kündigung fälligen, aber nicht bezahlten Mieten, die Zahlung des Restwertes des Stromspeichers, sonstigen Schadenersatz und Verzugszinsen zu verlangen. Eine Kündigung nach dieser Unterziffer b) setzt voraus, dass EDEA den Kunden zuvor in Textform oder schriftlich mit angemessener Frist und unter Androhung der fristlosen Kündigung zur Beseitigung der Vertragsverletzung aufgefordert hat.
In beiden Fällen kann EDEA die Rechnung(en) für alle beanspruchten Positionen ausstellen.
22.4
Darüber hinaus hat EDEA im Falle eines erheblichen Vertragsverstoßes durch den Kunden das Recht, die Nutzung des Stromspeichers auszusetzen, bis der Verstoß behoben ist, vorausgesetzt, dass eine vorherige schriftliche Mitteilung und eine Aufforderung mit einer angemessenen Frist zur Behebung des Verstoßes erfolgt ist und alle gegebenenfalls anwendbaren rechtlichen Formalien eingehalten wurden.
22.5
Die Parteien stimmen überein, dass der von EDEA im Rahmen dieser Vereinbarung geltend zu machende Betrag für alle Zwecke als netto, bestimmt, fällig und durchsetzbar gilt und daher bei Verzug im Wege eines Mahnverfahrens eingefordert werden kann. Die Berechnung dieses Gesamtbetrags erfolgt durch Addition der folgenden entsprechenden Beträge: a) unbezahlte Raten; b) Schadensersatz; c) Verzugszinsen entsprechend den oben genannten Posten.
23. Übertragung
EDEA ist berechtigt, alle Ihre Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag und/oder ihre vertragliche Position aus diesem Vertrag an Dritte zu verkaufen, zu übertragen und abzutreten. Der Kunde erteilt hiermit seine Zustimmung zu einer Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag an einen solchen Dritten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von EDEA abzutreten.
24. Datenschutz
24.1
Alle Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch EDEA und ihre Richtlinien in Bezug auf personenbezogene Daten können über den folgenden Link abgerufen werden: https://www.otovo.de/privacy-EDEA/. Damit wird eine erste Ebene grundlegender Informationen über diese Verarbeitungstätigkeiten durch EDEA bereitgestellt.
24.2
EDEA teilt dem Kunden mit, dass sie als Verantwortliche für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (in diesem Abschnitt als "Ihre personenbezogenen Daten" bezeichnet) und der durch den Stromspeicher und die darin enthaltene Software gewonnenen Daten fungiert. Eröffnen Sie eine Kundenanfrage über Ihre Otovo "Meine Seite", um mit EDEA Kontakt aufzunehmen.
24.3
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: Erbringung der Dienstleistungen, einschließlich der Installation des Stromspeichers, der Registrierung des Speichers auf dem Internetportal des Wechselrichterherstellers, der Wartung und anderer angeforderter Kundendienste, der Verwendung der Produktionsdaten des Speichers für die Produktionsanalyse, die Fehleranalyse und -behebung und die statistische Analyse sowie die Anonymisierung der personenbezogenen Daten.
24.4
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden besteht je nach Situation darin, dass die Verarbeitung (i) für die Erfüllung dieses Vertrags erforderlich ist, (ii) für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der EDEA oder ihre verbundenen Unternehmen unterliegen, erforderlich ist und (iii) die Zustimmung des Kunden, die für die spezifischen Verarbeitungsvorgänge eingeholt wird, erfordert.
24.5
Personenbezogenen Daten des Kunden können an Datenverarbeiter, die von EDEA mit der Erbringung bestimmter Dienstleistungen beauftragt wurden, sowie an verbundene Unternehmen der EDEA für interne Verwaltungszwecke weitergegeben werden. EDEA stellt sicher, dass alle Datenverarbeiter die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten, indem sie mit ihnen eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung gemäß Art. 28 GDPR abschließt.
24.6
Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie die Beziehung zwischen EDEA und dem Kunden andauert, und so lange, wie EDEA später gesetzlich verpflichtet ist, diese Informationen aufzubewahren.
24.7
In Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen hat der Kunde das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen Folgendes zu verlangen (i) Zugang zu seinen personenbezogenen Daten; (ii) Berichtigung, um seine personenbezogenen Daten zu ändern, wenn sie unrichtig sind; (iii) Löschung, um zu verlangen, dass seine personenbezogenen Daten nicht von EDEA oder den mit ihr verbundenen Unternehmen verarbeitet werden; (iv) Einschränkung der Verarbeitung, wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter bestimmten Umständen einschränken oder der Verarbeitung widersprechen möchte; und (v) Übertragbarkeit, wenn der Kunde die von ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in elektronischem Format erhalten und an eine andere Stelle übertragen möchte. Der Kunde kann diese Rechte über das Kontaktformular auf "Meine Seite" bei otovo.de ausüben. Darüber hinaus kann der Kunde seine gegenüber EDEA oder den mit ihr verbundenen Unternehmen erteilte(n) Zustimmung(en) jederzeit in jeder an den Kunden gerichteten Mitteilung oder durch ein Schreiben über das Kontaktformular auf "Meine Seite" widerrufen.
24.8
Der Kunde hat auch das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
24.9
Der Kunde erkennt an, dass alle personenbezogenen Daten, die aufgrund der Nutzung der "Otovo App" und "Otovo MyPage" durch den Kunden erhoben und/oder verarbeitet werden, der Datenschutzrichtlinie von Otovo unterliegen. Otovo ist der für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten Verantwortliche.
24.10
Beide Parteien informieren einander, dass die personenbezogenen Daten der Unterzeichner dieser Vereinbarung von beiden Parteien zum Zwecke der Formalisierung der vertraglichen Beziehung zwischen ihnen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien verarbeitet werden. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich, und sie werden so lange gespeichert, wie die Beziehung zwischen den Parteien andauert und wie die Parteien später gesetzlich verpflichtet sind, diese Informationen aufzubewahren. Die Unterzeichner können ihre Rechte gegenüber dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (der je nach Fall entweder EDEA oder der Kunde sein kann) über die in dieser Vereinbarung enthaltenen Kontaktdaten geltend machen. Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
25. Steuern und Auslagen
Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, werden alle Kosten, einschließlich Gebühren und Auslagen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Verhandlung, Durchführung und dem Abschluss dieses Vertrages oder der darin vorgesehenen Transaktionen anfallen, insbesondere die Gebühren und Auslagen professioneller Berater, von der Vertragspartei getragen, der diese Kosten gemäß dem geltenden Recht entstehen.
26. Beendigung des Vertrages durch den Kunden
26.1 Recht auf Widerruf
Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsdatum gemäß der nachfolgenden Widerrufs-Richtlinie wie folgt kostenlos vom Vertrag zurücktreten:
Widerrufs-Richtlinie
Als Verbraucher hat der Kunde das folgende gesetzliche Widerrufsrecht:
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde
European Distributed Energy Assets GmbH
Friedrichstraße 171
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 56796681
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs:
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat EDEA dem Kunden alle Zahlungen, die sie erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei EDEA eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwendet EDEA dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er EDEA einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Erklärung des Widerrufs dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
26.2 Kündigungsrechte
a) Sofern kein Fall der nachfolgenden Ziffern 27.2 b), 27.3 gegeben ist, ist jegliche vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Kunden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.
b) Ab dem 14. Tag und bis zum Beginn der Installation können EDEA und in ihrem Namen Otovo notwendige Änderungen im Hinblick auf die Merkmale und Besonderheiten des Eigentums des Kunden vornehmen. Daher ist es nicht möglich, den genauen Preis für die Installation im Voraus zu bestimmen, und der Preis kann aufgrund der Änderungen angepasst werden. Im Falle einer Preiserhöhung gegenüber dem ursprünglichen Vertragspreis kann der Kunde den geänderten Vertrag akzeptieren oder ihn kostenlos kündigen. Akzeptiert der Kunde die Änderung, so schließen die Parteien einen entsprechenden schriftlichen Nachtrag zum Vertrag ab.
c) Die Kündigung durch den Kunden muss schriftlich und möglichst unter Verwendung des Kündigungsformulars von EDEA erfolgen, das auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
26.3
Nach Ablauf von 14 Tagen nach dem Vertragsdatum, aber vor der Fertigstellung, und wenn keine Preisabweichung von mehr als 5 % vorliegt, kann der Kunde die Installation gegen Zahlung einer Stornogebühr in Höhe von 600 EUR zuzüglich der Kosten und Ausgaben für alle bereits erfolgten Arbeiten und Aufwendungen, die Otovo, EDEA und dem Installationspartner entstanden sind, kündigen.
26.4
Nach Fertigstellung des Stromspeichers, aber vor dem Ablauf des Vertrages, kann der Kunde diesen Vertrag durch den Kauf des Stromspeichers gemäß den Bestimmungen in Ziffer 21.3 beendigen.
26.5
Nach Ablauf der Laufzeit verpflichtet sich der Kunde, entweder: (i) zur Rückgabe des Speichers an EDEA zum Enddatum der Laufzeit, mitsamt der Zahlung der Demontagegebühr; oder (ii) zur Ausübung der Option, den Stromspeicher zu einem Preis von 1€ zu erwerben.
27. Beendigung des Vertrages durch EDEA
27.1
Sofern nicht vertraglich ausdrücklich vorgesehen, ist jegliche vorzeitige Kündigung des Vertrages durch EDEA nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
27.2
EDEA kann die Installation des Stromspeichers ohne Kosten für EDEA stornieren oder beenden, wenn der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung trotz einer Mahnung von EDEA dieser, Otovo oder den Installationspartnern von Otovo nicht die für die Ausführung der Installation erforderlichen Informationen übermittelt hat. In diesem Fall stellen EDEA oder Otovo dem Kunden eine Kündigungsgebühr in Höhe von 300 € in Rechnung, um die für die Vorbereitung der Installation aufgewendete Mitarbeiter-Zeit zu decken.
27.3
EDEA kann die Installation ohne Kosten für EDEA stornieren oder beenden, wenn die Installation für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von EDEA oder Otovo liegen - wie z. B. fehlende Genehmigungen der örtlichen Behörden oder Änderungen der nationalen Vorschriften - nicht abgeschlossen werden kann.
27.4
EDEA ist berechtigt, nach einer vorherigen Mahnung mit Ablehnungsandrohung und angemessener Fristsetzung die Installation ohne Kosten für EDEA abzubrechen oder zu beenden, wenn die Installation durch schuldhafte Verzögerungen, die durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte verursacht werden - wie z.B. Nichtfertigstellung des Gebäudes, fehlende Stromversorgung vor Ort o.ä. - nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann.
27.5
EDEA kann die Installation aufgrund von wesentlichen Falschangaben des Kunden gegenüber EDEA, Otovo oder den Installationspartnern von Otovo kostenlos stornieren oder beenden, wenn deswegen die Installation zu den vereinbarten Bedingungen nicht mehr möglich ist. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten für bereits durchgeführte und nicht mehr rückgängig zu machende Arbeiten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass ihn an der Erteilung falscher Informationen kein Verschulden trifft.
27.6
EDEA kann die Installation ohne Kosten für EDEA stornieren oder beenden, wenn die örtlichen Gegebenheiten die Installation erheblich erschweren oder zu erheblich höheren Kosten führen können, ohne dass dies für EDEA zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war.
27.7
EDEA kann den Vertrag jederzeit ohne Kosten für EDEA oder Otovo aussetzen oder kündigen, wenn es zu für EDEA unvorhersehbaren wesentlichen und langfristigen Engpässen in der Materiallieferkette kommt, auf die EDEA keinen Einfluss hat.
28. Sonstiges
28.1
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über ihren Gegenstand dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, mündlichen und schriftlichen Absichtserklärungen und sonstigen (verbindlichen oder unverbindlichen) Absprachen der Parteien in diesem Zusammenhang.
28.2
Die Überschriften in diesem Vertrag dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf dessen Auslegung.
28.3
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht. Gegen Vergütungsansprüche von EDEA kann der Kunde nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten (absoluten) Gegenforderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
28.4
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht.
28.5
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag eine wesentliche Bestimmung nicht enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Vertragslücke soll eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung gelten, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien hinsichtlich der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung möglichst nahekommt.
29. Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Soweit gesetzlich zulässig, für alle Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, einschließlich seiner Gültigkeit, die zuständigen Gerichte in der Stadt Berlin ausschließlich zuständig.
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