Was ändert sich für Solaranlagen zum 01. Januar 2023?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG ist nach wie vor das wichtigste Instrument zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Neue Regelungen im EEG 2023 erhöhen die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen auf dem Dach eines privaten Einfamilienhauses.

Betreiben Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Eigenheim? Wir haben die wichtigsten Änderungen im EEG 2023 für Sie zusammengefasst.


Erneuerbare Energien im öffentlichen Interesse

Mit der Energiekrise 2022 und einer drohenden Energieknappheit sind die erneuerbaren Energien weiter in den Fokus gerückt. Sie verringern die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern fremder Staaten, sorgen zudem für stabile Energiekosten und geringere Emissionen.

In den neuen Regelungen des EEG ist jetzt festgehalten, dass erneuerbare Energien “im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen” (§ 2 EEG).

Für die Praxis bedeutet dieser Satz, dass in strittigen Fällen, zum Beispiel bei innerstädtischen oder denkmalgeschützten Gebäuden, eher zugunsten der Solarenergie entschieden werden sollte.


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Abschaffung der EEG-Umlage

Seit Jahresbeginn 2023 ist die EEG-Umlage vollständig abgeschafft. Als Teil des Entlastungspaketes für Stromkunden hatte die Bundesregierung ihre Abschaffung bereits auf den 01. Juli 2022 vorgezogen. Sie betrug zu diesem Zeitpunkt 3,723 Cent pro Kilowattstunde und wird inzwischen vom Bund aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) finanziert.

Der Grund für die Abschaffung der EEG-Umlage waren die deutlich gestiegenen Strompreise. Mit der Absenkung auf null Cent wollte die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten.

Betreiber einer Photovoltaikanlage müssen damit auch keine EEG-Umlage mehr für den selbst verbrauchten Strom bezahlen. Dies wirkt sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage aus – für die Kosten des selbst verbrauchten Stroms müssen Anlagenbetreiber jetzt nur ihre Investitionskosten (bei Kauf der Solaranlage) oder Mietkosten (bei Miete der Anlage) berücksichtigen.


Neue Regelungen für die Einspeisevergütung

EEG 2023

Bereits seit dem Sommer 2022 gelten die neuen Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen. Diese bleiben bis Anfang 2024 konstant.

Danach entfällt die bisherige monatliche Anpassung und die Vergütung sinkt halbjährlich um 1 %.

Bei der Einspeisevergütung unterscheidet das geänderte EEG zwischen Anlagen, die nur ihre Strom-Überschüsse, und Anlagen, die ihren gesamten Strom (Volleinspeisung) ins Netz einspeisen.

Bei Solaranlagen mit Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung zahlt der Netzbetreiber abhängig von der installierten Leistung folgende Einspeisevergütung:

• bis 10 kWp: 8,2 Cent je kWh
• bis 40 kWp: 7,1 Cent je kWh
• bis 100 kWp: 5,8 Cent je kWh

Für Solaranlagen mit Volleinspeisung vergütet der Netzbetreiber:

• bis 10 kWp: 13,00 Cent je kWh
• bis 100 kWp: 10,90 Cent je kWh

Möchten Sie als Eigentümer von der Überschusseinspeisung in die Volleinspeisung wechseln und von den höheren Vergütungssätzen der Volleinspeisung profitieren? Dann müssen Sie dem Netzbetreiber die vollständige Einspeisung zum Stichtag 01. Dezember für den Wechsel zum 01.01. des Folgejahres melden.

Es ist jetzt auch möglich, zwei Anlagen auf dem Dach zu installieren und anzumelden. Eine Solaranlage sorgt für den Eigenverbrauch im Haus und speist den Überschuss ins Netz, während die zweite Anlage den Rest der Dachfläche belegt und den erzeugten Strom vollständig ins Netz einspeist.


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Vereinfachungen beim Netzanschluss

Das EEG 2023 enthält einige Änderungen, die den bürokratischen Aufwand beim Netzanschluss verringern. So können Solaranlagen bald schneller ans Netz gehen.

Außerdem entfallen die wirtschaftlichen Nachteile der Anlagenbetreiber bei einem verzögerten Anschluss an das Stromnetz, da die Einspeisevergütung zukünftig nur halbjährlich sinkt.

In Zukunft müssen die Netzbetreiber einen Zeitplan für die Antragsbearbeitung des sogenannten „Netzanschlussbegehrens“ vorlegen, sobald ihnen alle erforderlichen Unterlagen für einen neuen Anschluss an das Stromnetz vorliegen. Für die Inbetriebsetzung haben sie acht Wochen Zeit. Bei Photovoltaikanlagen bis 30 kWp ist für den Anschluss keine Anwesenheit des Netzbetreibers mehr erforderlich.

Spätestens ab 2025 müssen Netzbetreiber ein Online-Portal bereitstellen, über das die Anfrage zum Anschluss einer PV-Anlage an das Stromnetz abgegeben werden kann. Dann verkürzt sich ihre Bearbeitungsfrist auf vier Wochen. Bereits heute bieten einige Netzbetreiber ein solches Portal an.


Abschaffung der 70 % Regel

Bis Ende 2022 waren Betreiber von neuen Solaranlagen bis 25 kWp verpflichtet, die (Wirkleistungs-)Einspeisung ihrer Anlage auf 70 Prozent zu begrenzen oder ihre Anlage mit einer Steuerungseinrichtung auszustatten, die es dem Netzbetreiber ermöglicht, die Einspeisung zu begrenzen. Diese Begrenzung der Einspeisung gilt mit dem EEG 2023 nicht mehr.


Fazit der Änderungen im EEG 2023

Das EEG 2023 bringt einige wichtige Änderungen für Betreiber und Interessenten einer Solaranlage auf ihrem Eigenheim. Angesichts der gestiegenen Strompreise und des notwendigen Klimaschutzes soll die Installation einer PV-Anlage auf dem eigenen Dach mit diesen Änderungen wieder attraktiver werden.

Höhere Vergütungssätze und eine Aussetzung der Absenkung der Einspeisevergütung bis 2024 erhöhen die Wirtschaftlichkeit neuer Solaranlagen. Dazu tragen auch die Abschaffung der 70%-Regel und der EEG-Umlage bei. Auch die Vereinfachungen beim Netzanschluss unterstützen den Ansatz der Regierung, die Installation von Photovoltaikanlagen für Eigenheimbesitzer attraktiver zu gestalten.

Mit Beginn des Jahres 2023 ändern sich auch die steuerlichen Regelungen für den Kauf, die Installation und den Betrieb der Solaranlage für ein Einfamilienhaus.

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