Die Installation und Einrichtung der neuen Solaranlage auf Ihrem Dach übernehmen die Installationsbetriebe oder Dienstleister wie Otovo. Ihnen bleibt nur eine Aufgabe: die Anmeldung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das hört sich komplizierter an als es ist. Was Sie tun müssen, wo und wie Sie Ihre Anlage anmelden, erfahren Sie in diesem Leitfaden


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Anmeldung Ihrer Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister

Als Betreiber einer Solaranlage sind Sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dazu verpflichtet, Ihre Anlage in das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) einzutragen. Das gilt nicht nur für Ihre PV-Anlage, sondern auch für große Freiflächenanlagen, sowie für gewerbliche Betreiber und private Haushalte, die einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen.

Es ist dabei unerheblich, ob es sich um Anlagen zur Volleinspeisung oder für den Eigenverbrauch (Teileinspeisung) handelt. Solange sie am Stromnetz angeschlossen sind, müssen alle stromerzeugenden Anlagen und Speicher erfasst werden. Einzige Ausnahme sind reine Inselanlagen, die keine Verbindung zum Stromnetz haben.

Die Bundesnetzagentur erstellt mit diesen Daten Statistiken zum Ausbau der Photovoltaik in Deutschland, wie beispielsweise die monatliche Meldung des Zubaus an neuen Anlagen. Sie stellt der Öffentlichkeit auch anonymisierte Tabellen mit Daten aller PV-Anlagen zur Verfügung. Diese enthalten Angaben zum Meldedatum, den PLZ-Bereich, Ort und Bundesland sowie die Nennleistung der installierten Anlagen.

Wenn Sie dieser Meldepflicht nicht fristgemäß nachkommen, riskieren Sie die Zahlung eines Bußgelds und verlieren unter Umständen den Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung.


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Wer muss die PV-Anlage anmelden?

Als Anlagenbetreiber sind Sie für die Eintragung Ihrer Solaranlage im Marktstammdatenregister verantwortlich. Sie können die Eintragung selbst vornehmen oder eine bevollmächtigte Person beauftragen. Diese erstellt einen eigenen Zugang zum Marktstammdatenregister und trägt Sie als Anlagenbetreiber mit den Daten Ihrer Anlage ein. Sie müssen dabei sicherstellen, dass alle erforderlichen Daten vorliegen.

Auch wenn Sie Ihre Anlage nicht selbst anmelden, können Sie als Anlagenbetreiber die Verwaltung Ihrer PV-Anlage zu einem späteren Zeitpunkt übernehmen. Dies kann zum Beispiel bei Änderungen an der Anlage notwendig werden.

Otovo kann Ihnen diese Aufgabe nicht abnehmen. Dafür kümmern wir uns um alles andere, z. B. die Planung, Installation, Einrichtung und Anmeldung Ihrer Anlage beim Netzbetreiber, und stellen Ihnen die notwendigen technischen Daten für die Registrierung im Marktstammdatenregister zur Verfügung.


Wie funktioniert die Anmeldung der Solaranlage?

Solaranlagen auf dem Dach eines Eigentumhauses

Ihre Photovoltaik-Anlage melden Sie über das Webportal des Marktstammdatenregisters an. Wenn Sie Ihre Anlage selbst anmelden, müssen Sie zunächst ein Benutzerkonto anlegen. Danach können Sie die Anmeldung vornehmen sowie Änderungen und Ergänzungen eintragen. Für diesen ersten Schritt benötigen Sie nur Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, die Mail-Adresse und ein Passwort, das Sie selbst festlegen. Anschließend müssen Sie Ihr Konto aktivieren.

Im nächsten Schritt müssen Sie sich als Anlagenbetreiber (Marktakteur) mit Ihrer Anschrift eintragen.

Jetzt können Sie mit der Registrierung Ihrer Solaranlage mit dem Feld “Einheit erfassen” fortfahren.

  • Hier wählen Sie bei der Art der Einheit die “Stromerzeugung” und bei der Art der Stromerzeugung “solare Stromerzeugung”.
  • Es folgt der Betriebsstatus: befindet sich Ihre Anlage noch in Planung oder ist sie bereits in Betrieb?
  • Nun müssen Sie noch einen Namen für die Solaranlage vergeben. Dieser sollte keine persönlichen Angaben enthalten, da er öffentlich einsehbar ist.
  • Es folgen einige Angaben zum Standort der Anlage, wie die Anschrift, an der sie installiert ist.

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Diese technischen Daten benötigen Sie für die Anmeldung der Anlage

Für die Registrierung Ihrer Solaranlage müssen Sie auch Angaben zu den technischen Daten machen. Diese Daten finden Sie zum Beispiel im Angebot oder in der Rechnung Ihres Installateurs.

  • Anzahl der Module: Aus wie vielen PV-Modulen besteht Ihre Anlage?
  • Bruttoleistung der gesamten Stromerzeugungseinheit: Leistung Ihrer PV-Anlage in kWp (Kilowatt Peak)
  • Zugeordnete Wechselrichterleistung: Die Leistung des Wechselrichters Ihrer Anlage (in kW) entnehmen Sie der Herstellerangabe.
  • Stromspeicher: Gehört ein Stromspeicher zu Ihrer PV-Anlage?
  • Leistungsbegrenzung: Ist Ihre Solaranlage auf einen prozentualen Anteil der installierten Leistung begrenzt? Wenn ja, wie hoch ist dieser Anteil?

Weitere Angaben beziehen sich auf die bauliche Situation der Solaranlage:

  • Errichtungsort der Anlage: Hier tragen Sie ein “Bauliche Anlagen (Hausdach)”.
  • Nutzung des Gebäudes: Bei einem privat genutzten Wohnhaus wählen Sie “Haushalt”.
  • Ausrichtung der Module: Sind die Module einheitlich ausgerichtet und in welche Himmelsrichtung(en)?
  • Neigungswinkel: Angabe(n) zum Neigungswinkel der Module.

In einem weiteren Schritt folgen Angaben zu Eigenschaften Ihrer PV-Anlage:

  • Volleinspeisung oder Teileinspeisung: Wird der gesamte Strom ins Netz eingespeist (Volleinspeisung) oder nur ein Teil des erzeugten Stroms (Teileinspeisung), was bei Eigenverbrauch der Fall ist.
  • Fernsteuerung durch Netzbetreiber: Ist eine Fernsteuereinrichtung verbaut, mit der die Solaranlage durch den Netzbetreiber steuerbar ist?


Zum Abschluss müssen Sie noch Angaben zum Netzanschluss machen:

  • Netzbetreiber für den Anschluss: An welchen (lokalen) Stromnetzbetreiber ist Ihre PV-Anlage angeschlossen?
  • Spannungsebene: Anlagen auf einem Einfamilienhaus sind an die Niederspannung angeschlossen.
  • Identifikationsnummer: Haben Sie vom Netzbetreiber eine Identifikationsnummer oder Marktlokations-ID erhalten? Liegt Ihnen diese Nummer nicht vor, wählen Sie das Feld “Nicht vorhanden”.
  • EEG-Anlagenschlüssel: Dieser wird vom Netzbetreiber für die Abrechnung vergeben. Ist dieser nicht vorhanden, dann kreuzen Sie das Feld “Nicht vorhanden” an.
  • Anlagenkennziffer aus dem Anlagenregister: Hausdach-Solaranlagen haben keine Anlagenkennziffer, hier können Sie “Nicht vorhanden” eintragen.
  • Sollen Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch genommen werden? Kreuzen Sie “Ja” an, wenn Sie die Einspeisevergütung erhalten.
  • Zuschlag in einer Ausschreibung? Gilt nur für große Anlagen, bei einem Eigenheim kreuzen Sie “Nein” an.
  • Veräußerungsform des Mieterstromzuschlags: Bei einem Eigenheim können Sie hier “Nein” ankreuzen.

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Muss der Batteriespeicher auch angemeldet werden?

Einen vorhandenen Batteriespeicher müssen Sie im Marktstammdatenregister als separate Anlage registrieren. Hier benötigen Sie wieder einige technische Daten.

Wenn Sie bereits als Anlagenbetreiber registriert sind, läuft die Anmeldung des Batteriespeichers ähnlich ab, wie die Ihrer Solaranlage. Starten Sie im Meldeportal mit dem Feld “Einheit erfassen” und wählen als Art der Einheit den “Stromspeicher”.

Nun tragen Sie die Stammdaten des Batteriespeichers ein:

  • Datum der tatsächlichen Inbetriebnahme: Tag der ersten Inbetriebsetzung/Beladung mit Strom aus der PV-Anlage.
  • Standort des Batteriespeichers: Adresse des installierten Speichers.
  • Nutzbare Speicherkapazität: Diesen Wert (in kWh) entnehmen Sie den Unterlagen des Herstellers. Manche Hersteller verwenden andere Begriffe, wie Netto Batteriekapazität, speicherbare Energie, Speichergröße oder nominale Speicherkapazität.
  • AC oder DC gekoppeltes System: Dies beschreibt die Anschlussart des Speichers: Besitzt er einen eigenen Wechselrichter (AC-gekoppeltes System) oder ist er über einen gemeinsamen Wechselrichter (DC-gekoppeltes System) angeschlossen.
  • Batterietechnologie: Verwendete Technologie des Speichers, in der Regel kommt heute eine Lithium-Ionen-Batterie zum Einsatz, z. B. Lithium-Eisenphosphat-Batterien.
  • Bruttoleistung des Speichers: maximale Entladeleistung im Dauerbetrieb in kW

Die Frist beachten

Die Anmeldung Ihrer Anlage sollten Sie nicht zu lange aufschieben. Spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme muss sie bei der Bundesnetzagentur registriert sein. Sonst kann sie ein Bußgeld verhängen und der Netzbetreiber die Zahlung der Einspeisevergütung zurückhalten, beziehungsweise eine bereits gezahlte Einspeisevergütung zurückfordern.

Registrieren Sie Ihre Solaranlage bereits vorab, so können Sie nicht in Verzug geraten. Wichtig ist, dass Sie die Daten Ihrer Anlage immer aktuell halten und alle Änderungen im Marktstammdatenregister nachtragen.

Ergänzungen Ihrer Solaranlage, wie eine Erweiterung oder leistungsfähigere Module, müssen Sie als neue, eigene Einheit im Marktstammdatenregister eintragen.


Günstigen und sauberen Strom genießen

Haben Sie alles erledigt? Nachdem Sie alle Daten eingetragen haben, laden Sie die Meldebescheinigung herunter und speichern diese. Sie ist als Nachweis wichtig und eine Bestätigung der Anmeldung, die Ihr Netzbetreiber eventuell sehen möchte.

Jetzt können Sie sich entspannen und den günstigen, klimafreundlichen Strom von Ihrem Dach genießen.

Noch ein Hinweis, mit diesem Leitfaden geben wir Ihnen eine Hilfestellung für die Anmeldung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Für die richtigen Angaben sind Sie als Anlagenbetreiber selbst verantwortlich. Bei Fragen finden Sie auf der Hilfeseite des Marktstammdatenregisters eine Reihe von Antworten.

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